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Autor Thema: Behinderte Mitreisende rechtfertigen keine Entschädigung  (Gelesen 1523 mal)

5 Antworten am Behinderte Mitreisende rechtfertigen keine Entschädigung
am: 27. November 2012, 22:09:57

Offline TC Melanie

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Entstehen durch die intensive Betreuung behinderter Mitreisender Verzögerungen, so müssen diese durch die Mitreisenden hingenommen werden.

Wie die Süddeutsche Zeitung meldet, ist ein Urteil des Amtsgerichts München unter Az.: 223 C 17592/11 in dieser Sache nun rechtskräftig geworden.

In dem verhandelten Fall war es um die Klage einer Frau gegen ein Reiseunternehmen gegangen, weil eine Reise nach Südafrika durch eine schwer behinderte Mitreisende erheblich verzögert wurde. Dafür verlangte die Frau gemeinsam mit ihrem Mann eine Entschädigung in Höhe von 714 Euro.

Die Klage wurde vom Amtsgericht München abgewiesen, da ein Reiseunternehmen durch die Betreuung einer behinderten Mitreisenden nicht von der geschuldeten Leistung gegenüber dem Kunden abweiche.

Man müsse stets davon ausgehen, dass auch Behinderte an einer Reise teilnehmen können, so dass das Akzeptieren eines behinderten Mitreisenden durch einen Reiseveranstalter nicht als Mangel gewertet werden kann, der einen Schadensersatz rechtfertigen könnte.

Quelle: tourexpi
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #1
am: 28. November 2012, 08:58:01

Offline melitta

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 :o na, hoffentlich hat besagte "Dame" mal ein größeres gesundheitliches Problem und ist dann auf die Hilfe und Toleranz ihrer Umwelt angewiesen  :coolman:

Antwort #2
am: 28. November 2012, 09:18:07

Offline cornelia

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Ich war genau so "böse" wie Melitta und hab mir das gleiche gedacht.

Antwort #3
am: 28. November 2012, 10:13:37

Offline Nadine

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Wie herzlos und unmenschlich sind eigentlich manche Leute?
Haben behinderte Menschen kein Recht auf einen Urlaub oder wie darf man das verstehen?
Das ist doch einfach eine Frechheit!!!  :pieks:

Antwort #4
am: 28. November 2012, 12:54:15

Offline TC Melanie

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von der "gesinnung" mal abgesehen, es gibt eben leute denen graust es, wenns ums geld geht um gar nix. da ist jedes mittel recht um kohle wieder reinzuholen!  plaque
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #5
am: 28. November 2012, 12:59:38

Offline sally

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es gibt genug menschen,die sich daran stören,dass behinderte im Hotel sind
wir haben selbst jemanden in der familie,der in Gruppen verreist-meist nach griechenland,aber auch Türkei
allerdings sind das dann alles behindertengerechte Anlagen
 busi sally
Glück bedeutet : auf falsche Menschen zu verzichten....

Urlaub 2015 mit lieben Freunden
2016 auch.. 😊