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Autor Thema: Landgericht Köln: Beschneidung aus religiösen Gründen ist Körperverletzung  (Gelesen 24820 mal)

Antwort #45
am: 05. Oktober 2012, 08:23:44

Offline melitta

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gut, wenn er ausgebildeter Arzt ist .... aber warum dann ohne Betäubung?  o.O

Antwort #46
am: 05. Oktober 2012, 09:27:35

DeJe

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Zitat:

Ein Mohel ist religiöser und medizinischer Beschneidungsspezialist und ist ein Arzt.Die Ausbildung zum Mohel dauert einige Jahre!

Quelle www.CosmIQ.de

Gitte

Nein Gitte, er ist eben kein Arzt !!! Er ist speziell für die Beschneidung ausgebildet aber deswegen noch lange kein Arzt. Er führt die Beschneidung ohne Betäubung aus und in einer nicht sterilen Umgebung (die Instrumente sind aber steril).
Die jahrelange Ausbildung bezieht sich neben dem erlernen der Beschneidungstechnik auf eine religiöse Ausbildung, ich vermute mal, dass die dabei im Vordergrund steht.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Mohel

Ich frage mich aber auch, wo die jahrelangen Erfahrungen des Mohel herkommen sollen? Egal ob Arzt oder Mohel, Erfahrungen kann man nur in der Praxis erwerben und selbst wenn ein Arzt im Gegensatz zum Mohel nicht jeden Tag beschneidet, sollte für ihn, wenn er in der Lage ist Bäuche aufzuschneiden, Organe zu flicken und alles wieder ordentlich herzurichten, eine Beschneidung ein Klacks sein. Im Gegensatz zum Mohel tut er dass dann wie erwähnt in steriler Umgebung, unter Betäubung und er weiß was er bei Komplikationen zu tun hat und wie er Nebenwirkungen minimiert, er ist eben medizinisch ausgebildet.

Antwort #47
am: 05. Oktober 2012, 09:30:04

Offline Gitte

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Ich habe nur das wiedergegeben, was ich da gelesen habe, denn es erstaunte mich ja auch in der Aussage, er sei Arzt...!

Gitte

Antwort #48
am: 13. Dezember 2012, 08:13:21

Offline TC Melanie

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Bundestag billigt Beschneidung "nach Regeln der Kunst"

Jungen dürfen in Deutschland beschnitten werden: Das Parlament hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt. Bis zu einem Alter von sechs Monaten können auch ausgebildete Beschneider den Eingriff vornehmen.

Die Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen bleibt in Deutschland erlaubt. Nach monatelangen hitzigen Debatten beschloss der Bundestag am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach ein solcher Eingriff auch in Zukunft zulässig ist - vorausgesetzt, er wird "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt". Das bedeutet unter anderem, dass der Junge im Zweifel eine Betäubung oder Narkose erhält. Solange das Kind höchstens sechs Monate alt ist, sollen zudem nicht nur Ärzte den Eingriff machen dürfen, sondern auch ausgebildete Beschneider.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, das Gesetz bedeute eine Rückkehr zur Normalität. Jüdische und muslimische Verbände reagierten mit Erleichterung. Einige Abgeordnete beklagten dagegen einen Rückschlag für die Kinderrechte in Deutschland.

hier ist der beitrag im stern!

nix neues im grunde, das war ja mit dem deutschen heidschibeidschi den juden gegenüber nicht anders zu erwarten!

was mich ärgert.......

Zitat
Der Zentralrat der Juden wertete die Entscheidung als wichtiges politisches Signal. Präsident Dieter Graumann sagte in Frankfurt: "Das bedeutet, dass jüdisches und muslimisches Leben hier willkommen ist." Er sei froh und erleichtert über den Beschluss. Lob kam ebenso vom Jüdischen Weltkongress (WJC).

Zitat
Der Zentralrat der Muslime zeigte sich ebenfalls erleichtert. "Endlich ist dem Spuk mit dem Kölner Fehlurteil ein würdiges Ende gesetzt worden. Der Gesetzgeber hat Rechtssicherheit geschaffen und damit Rechtsfrieden", erklärte sein Vorsitzender Aiman Mazyek.

Zitat
Leutheusser-Schnarrenberger sagte: "Das Beschneidungsgesetz führt in die Normalität zurück, die bis zum Mai dieses Jahres für alle selbstverständlich war." In einer Erklärung ergänzte sie, der Bundestagsbeschluss setze den Endpunkt unter eine Debatte, "die außerhalb des Parlaments nicht in allen Facetten dem Ernst des Problems gerecht wurde".

Quelle der Zitate: Stern

darf ein sakulärer staat die gesetze an religiösen traditionen ausrichten????
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Antwort #49
am: 13. Dezember 2012, 12:32:10

Offline TC Melanie

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doch finde ich schon dass er das hat! siehe selbst dein letzter satz! hier geht es doch letztendlich nur drum die juden zu befrieden und ich bin sicher wäre der schrei der empörung alleine aus der muslimischen welt gekommen, wäre gar nix passiert.
wenn sie das schon machen, dann bitte von einem richtigen und zugelassenen arzt und das bitte mit entsprechender betäubung, denn auch ein baby hat schmerzempfinden!
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Antwort #50
am: 14. Dezember 2012, 08:45:35

Offline Arkadas

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darf ein sakulärer staat die gesetze an religiösen traditionen ausrichten????

Provokant gefragt: ist "Du darfst nich töten!" nicht im Grunde eine religiöse Tradition?

Antwort #51
am: 14. Dezember 2012, 09:34:29

DeJe

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darf ein sakulärer staat die gesetze an religiösen traditionen ausrichten????

Provokant gefragt: ist "Du darfst nich töten!" nicht im Grunde eine religiöse Tradition?

nur das sich diese Religion daran selbst nie gehalten hat. Und ein Gesetz mit solcher pauschalen Aussage gibt es wohl in keinem Land der Welt



Antwort #52
am: 14. Dezember 2012, 11:11:30

Offline TC Melanie

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werner für den grundsatz du sollst nicht töten brauche ich weder ein gesetz noch eine religion.
ich lag heute nacht mal wieder lange wach und konnte nicht schlafen......und dachte dabei mal wieder über so manches weltenelend nach.
wer rechtfertigt eigentlich diese eingriffe vor dem kind? religionen sind spirituelle angelegenheiten, gott hat auch noch nie einer gesehen und ob man dadurch ein besserer mensch wird? und nur weil man das hier und da eben so macht?!?
traditionen und bräuche hin oder her,geht es nicht auch unversehrter?
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Antwort #53
am: 15. Dezember 2012, 10:04:34

DeJe

  • Gast
Wie wollen unsere Damen und Herren Gesetzgeber eigentlich so etwas verhindern http://diepresse.com/home/panorama/welt/1324323/Grossbritannien_Baby-stirbt-nach-Beschneidung?_vl_backlink=/home/index.do verhindern? Wird es kontrollen geben? muss soetwas angemeldet werden? Oder reicht der bloße Gesetzestext zur Gewissensberuhigung.

Für mich ist und bleibt das Gesetz ein Skandal. Ich habe prinzipiell nichts gegen die Beschneidung, aber wenn dann sollte sie in einer medizinischen einrichtung zumindest unter Aufsicht eines arztes durchgeführt werden.

Antwort #54
am: 15. Dezember 2012, 15:11:51

Offline TC Melanie

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Wie wollen unsere Damen und Herren Gesetzgeber eigentlich so etwas verhindern http://diepresse.com/home/panorama/welt/1324323/Grossbritannien_Baby-stirbt-nach-Beschneidung?_vl_backlink=/home/index.do verhindern? Wird es kontrollen geben? muss soetwas angemeldet werden? Oder reicht der bloße Gesetzestext zur Gewissensberuhigung.
für mich stellt sich grad eher die frage, wie eine ahnung oder verurteilung hierzu in D aussehen würde!
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Antwort #55
am: 16. Dezember 2012, 10:58:57

Offline melitta

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herrjee  :o heut stand in der Tageszeitung, dass in Manchester eine Krankenschwester eine Privatbeschneidung durchgeführt hat, und das 4-jährige Kind dabei starb. Die Krankenschwester wurde nun wegen Totschlags schuldig gesprochen

muss es denn so weit kommen?  :-X

Antwort #56
am: 16. Dezember 2012, 11:52:55

Offline TC Melanie

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so ungefähr und wahrscheinlich!
wir haben das thema auch schon die ganze woche hier und von den hygienischen wertungen mal abgesehen, - das ganze gehört abgeschafft!
selbst wenn ein junge sich irgendwann selbst dazu entscheiden könnte, - welcher junge lässt dies freiwillig über sich ergehen?
bülent erinnert sich heute noch an den albtraum wie sein vater und ein nachbar ihn einfangen mussten als es soweit war!
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Antwort #57
am: 05. Januar 2013, 07:50:32

Offline TC Melanie

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Dramatischer Beschneidungsunfall: Türkische Familie fordert 2 Mio. Lira Schmerzensgeld

Die Familie eines dreijährigen Kindes, dessen Penis während eines kollektiven Beschneidungsfestes in der südöstlichen Provinz Batman abgeschnitten wurde, hat nun zwei Millionen türkische Lira Entschädigung vom türkischen Gesundheitsministerium gefordert. Der Staatsrat wurde bereits angerufen. Ein Urteil steht noch aus.

Die Familie des Jungen, so berichtet derzeit die türkische Zeitung Hürriyet, habe das Ministerium bereits vor zwei Jahren über das Verwaltungsgericht in Batman verklagt. Damals sprach das Amtsgericht den Angehörigen 600.000 Türkische Lira Schadensersatz zu. Mit dieser Summe zeigte sich die Familie allerdings nicht einverstanden. Sie pocht darauf, dass der Junge in Folge des Unglücks eine weitere Behandlung, einschließlich einer Behandlung im Ausland, benötigen würde. Darüber hinaus wird behauptet, dass die Beschneidung nicht von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wurde, sondern von einem unqualifizierten Mitglied des Krankenhauspersonals vorgenommen worden sei. Ob die Familie tatsächlich die geforderten zwei Millionen Lira erhält, ist derzeit noch ungewiss.

Quelle
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