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Autor Thema: Kleidung auf Airline-Kosten - Keine Markenklamotten  (Gelesen 1304 mal)

1 Antworten am Kleidung auf Airline-Kosten - Keine Markenklamotten
am: 28. August 2007, 04:10:52

Offline Ute13

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zum Glück ist mein Koffer immer mit mir am Zielflughafen angekommen  :D :freu:

Ein Albtraum jedes Reisenden: Der Koffer ist weg. Doch Passagiere dürfen Kleidung auf Airline-Kosten nachkaufen. Aber nicht alles ist erlaubt.

Wenn ein Koffer nicht am Zielflughafen ankommt, können Passagiere dringend benötigte Kleidung nachkaufen - und zwar auf Kosten der Fluggesellschaft. Allerdings müsse der Preis dabei angemessen sein, sagte Carmen Gahmig von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. „Wenn es draußen kalt ist und Sie haben nur eine dünne Jacke, ist es zulässig, wenn Sie sich eine neue Jacke kaufen.“ Allerdings dürften Verbraucher dann nicht zu einem Luxusartikel greifen.

Grundsätzlich sollte der Verlust des Gepäcks unmittelbar bei der Fluggesellschaft gemeldet und dort schriftlich festgehalten werden. Die Frist dafür laufe nach einer Woche ab, sagte Gahmig. Die Airline versuche dann zu klären, wo der Koffer steckt. Meist werde das Gepäck innerhalb von ein bis zwei Tagen nachgeliefert. Betroffene haben dabei ein Recht darauf, dass ihnen das Gepäck nach Hause gebracht wird: „Sie müssen es nicht selbst am Flughafen abholen.“

Ist der Koffer vorerst verschwunden, bieten viele Fluggesellschaften laut Gahmig sogenannte Übernachtungskits mit Zahnbürste und T-Shirt an. Bei manchen Airlines gebe es Gutscheine. In jedem Fall sei es ratsam, sich mit der Fluggesellschaft über den Ersatz dringend benötigter Kleidungsstücke abzusprechen - und zwar vor einem Gang ins Geschäft. „Ich würde die nicht einfach kaufen.“

Hat sich ein Passagier eine neue Jacke oder einen dicken Pullover gekauft und sträubt sich die Airline, den Preis zu erstatten, könne angeboten werden, das Kleidungsstück gegen Erstattung des Preises an die Fluggesellschaft abzutreten.

„Ist ihr Koffer in der Zwischenzeit angekommen, brauchen Sie es ja nicht mehr.“ Meist lenke die Fluggesellschaft dann ein. „Die können mit der Kleidung schließlich nichts anfangen.“

Ratsam sei in jedem Fall, der Airline zunächst nur eine Kopie der Kaufquittung zu geben und den Originalbeleg erst nach Erstattung der Kosten aus der Hand zu geben. „Vielleicht benötigen Sie das Original ja noch vor Gericht“, sagte Gahmig.


Quelle

Antwort #1
am: 03. Dezember 2007, 09:05:17

Offline Ute13

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Landung ohne Gepäck
Im vergangenen Jahr warteten auf Europas Flughäfen insgesamt rund 5,6 Millionen Passagiere vergebens auf ihre Koffer. Fünf Prozent der Gepäckstücke tauchten nicht wieder auf.

1,6 Prozent der Passagiere, die 2006 mit den Airlines geflogen sind, standen am Zielort ohne ihr Gepäck. Gegenüber 2004 sei dies ein Plus von 0,6 Prozentpunkten. Die Tendenz sei steigend. Im dritten Quartal 2007 waren den Angaben zufolge schon 1,9 Prozent der Reisenden betroffen. Das berichtet die „Wirtschaftswoche“ vorab unter Berufung auf eine Bilanz der Association of European Airlines (AEA), der 30 Fluggesellschaften angehören.

Angeführt wird die europäische Negativstatistik von der portugiesischen Airline TAP. Dort vermissten im dritten Quartal 3,5 Prozent der Reisenden am Zielort ihre Koffer. Wenig besser schnitt British Airways mit 3,0 Prozent ab, gefolgt von Alitalia (2,8 Prozent), KLM (2,4) und Air France (1,8). Bei der Deutschen Lufthansa warteten im dritten Quartal 1,7 Prozent der Reisenden vergebens auf Gepäck.

Grund für die Zunahme des verlorenen Gepäcks sei laut Branchenexperten die zunehmende Überlastung der Flughäfen. Allerdings werden demnach 90 Prozent der als vermisst gemeldeten Koffer und Taschen binnen 24 Stunden wiedergefunden und den Kunden per Kurier zugestellt. Weitere fünf Prozent tauchen innerhalb von zwei bis drei Tagen wieder auf. Fünf Prozent der Gepäckstücke bleiben allerdings für immer verschwunden.

Quelle: Focus