In ärmeren Ländern können Reiseveranstalter nicht für Überfälle mit Raub verantwortlich gemacht werden. So urteilte da Landgericht Frankfurt.
Wie dmm berichtet, stellte sich das Frankfurter Landgericht unter Az.: 2-24 O 321/11 auf den Standpunkt, dass Reisende in ärmeren Ländern mit einer erhöhten Überfallgefahr zu rechnen habe, für den sie keinen Schadensersatz oder Schmerzensgeld vom Reiseveranstalter fordern können.
Im verhandelten Fall hatte ein Ehepaar einen Urlaub in der Dominikanischen Republik gebucht, wo es am hoteleigenen Strand überfallen wurde. Der Mann trug dabei lebensgefährliche Verletzungen davon.
Er forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Reiseveranstalter, doch das Gericht lehnte beides ab, mit der Begründung, dass für den Hotelstrand kein besonders hohes Überfallrisiko bestanden habe, da es in der Vergangenheit auch zu keinen Vorfällen dieser Art gekommen war. Deshalb habe der Reiseveranstalter nicht die Pflicht gehabt, den Strand besonders bewachen zu lassen oder die Urlaubsgäste auf eine Gefahr dieser Art hinzuweisen.
Der Reisende sei vielmehr selbst verpflichtet, sich über die Verhältnisse im Reiseland zu informieren. Die höhere Gewaltbereitschaft in der Dominikanischen Republik sei allgemein bekannt, somit gehöre ein Überfall mit gravierenden Folgen zum allgemeinen Lebensrisiko für den Gast.
Quelle: tourexpi
und was ist in reicheren ländern???