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Autor Thema: Entspannte Urlaubsplanung  (Gelesen 1567 mal)

4 Antworten am Entspannte Urlaubsplanung
am: 04. Februar 2008, 04:32:11

Barbara06

  • Gast
Alle Jahre wieder geht das Feilschen los: Der Chef bestimmt nicht immer, wer sich wann frei nehmen darf. Rechtsexperte Wolfgang Büser erklärt die wichtigsten Fragen.

Muss in jedem Betrieb ein Urlaubsplan aufgestellt werden?
Nein, aber das ist - je nach Größe der Firma - empfehlenswert.

Wenn alle sich in die Liste eingetragen haben: Wer legt fest, wer zu welcher Zeit in Urlaub fahren darf?
Der Arbeitgeber - unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitnehmer. Davon darf er nur abweichen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen oder Terminwünsche anderer Kollegen den Vorrang haben.

Und wenn mehrere Kollegen zur selben Zeit Ferien machen wollen, aber nicht alle zugleich entbehrlich sind?
Väter oder Mütter haben Vorrang vor Alleinstehenden - wenn die Eltern auf die Ferienmonate angewiesen sind. Ansonsten können Arbeitnehmer, die länger im Betrieb sind, vor Jüngeren den Vorzug bekommen, es sei denn, wichtige Gründe führten zu einem anderen Ergebnis.

Was passiert, wenn Arbeitnehmer einer Zuteilung nicht zustimmen?
Gespräche mit Kollegen können zu einer anderen Lösung führen. Sonst entscheidet der Arbeitgeber, in Betrieben mit Betriebsrat beide zusammen. Kommt es zu keiner Einigung, zieht die Einigungsstelle - eine Kommission bestehend aus Betrieb, Betriebsrat und einem Neutralen - den Schlussstrich.

Darf der Arbeitgeber Betriebsferien anordnen?
Ja, wenn dies aus betrieblichen Gründen angezeigt ist. Wo es Fließbänder gibt, sind Betriebsferien zum Beispiel an der Tagesordnung. Gibt es einen Betriebsrat, so geht nichts ohne ihn. Natürlich können Betriebsferien auch "einvernehmlich" festgelegt werden, ohne betrieblichen Hintergrund.

Kann ein Urlaubstermin vom Arbeitnehmer später geändert werden?
Ja - wenn es dringende persönliche Gründe gibt. Beispiel: Ein naher Angehöriger stirbt. Dann muss neu geplant werden.

Darf auch der Arbeitgeber einen festgelegten Termin verschieben?
Ja - wenn dies aus dringenden betrieblichen Gründen erforderlich ist. Beispiele: Unerwartete Auftragsflut, Krankheit mehrerer Mitarbeiter. Dann hat der Arbeitgeber aber den Mehraufwand zu tragen, den sein Mitarbeiter aufzuwenden hat, etwa Stornogebühren.

Was geschieht, wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank wird: Kann er die dadurch ausgefallenen Tage "anhängen"?
Nein, er muss sich neu mit seinem Arbeitgeber abstimmen. Das kann schon während des Urlaubs geschehen. Eigenmächtige Urlaubsverlängerung aber ist ein Grund zur Abmahnung.

Wenn der normale Erholungsurlaub nicht reicht: Besteht Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
Gesetzlich ist das nicht geregelt. In begründeten Fällen muss der Arbeitgeber aber solche Wünsche erfüllen.

Können Überstunden gesammelt werden, um so den Urlaubsanspruch zu verlängern?
Ja - wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist.

Kann ausgefallener Urlaub noch im folgenden Jahr genommen werden?
Ja. Allerdings muss das im Regelfall bis zum 31. März geschehen, also bis zum Ablaufen des gesetzlichen "Übertragungszeitraums", je nach Tarifvertrag auch später.

Gilt für Teilzeitkräfte dasselbe wie für Vollzeiter?
Ja. Das Bundesurlaubsgesetz spricht nur von "Arbeitnehmern" - unabhängig von der wöchentlich zu leistenden Zahl an Arbeitsstunden.

(SZ vom 2.2.2008/bön)


Antwort #1
am: 04. Februar 2008, 09:53:08

Offline Ute13

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Hallo Babs,

ja die leidige Urlaubsgenehmigung.  :dance:
Wenn man immer so Urlaub nehmen könnte wir man gern möchte.
Aber wenn man keine schulpflichtigen Kinder hat, ist es doch schon um einiges einfacher  :) und nicht nur einfacher auch viel preisgünstiger.


LG Ute

Antwort #2
am: 05. Februar 2008, 09:06:37

Mapprechts

  • Gast
Was viele Arbeitgeber verschweigen: Auch 400-Euro-Kräfte haben Anspruch auf bezahlten (!) Urlaub. Das wissen aber die wenigsten Arbeitnehmer und lassen das mit sich machen.

Ich habe hier unten erst eine Firma erlebt, die das wie gesetzlich vorgeschrieben, macht. Da bekamen die 400er auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Also, alles genau so, wie die "normalen" Arbeitskräfte auch.

Viele Arbeitgeber wollen einem immer noch weiß machen, daß 400er keine Ansprüche haben und wenn sie nicht arbeiten, auch kein Geld bekommen. Das ist verkehrt. Die Lohnfortzahlung im Urlaub ist gesetzlich geregelt und muß eingehalten werden.

Das gilt auch im Krankheitsfall!!!!

LG
Birgit

Antwort #3
am: 05. Februar 2008, 09:11:56

Offline Ute13

  • Uzmanlar....!
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Hallo Birgit,


das stimmt, aber die meisten Arbeitgeber wollen sich davor drücken und meist sind die 400 Euro Jobler froh wenn sie gute Arbeit haben und pochen dann nicht auf ihr Geld, obwohl sie wissen das es ihnen zusteht.


LG Ute

Antwort #4
am: 05. Februar 2008, 10:27:49

Mapprechts

  • Gast
Hallo Ute,

ja, das ist so richtig. Die denken sich: Toll, ich habe Arbeit und verzichten auf viele Rechte. Eine Bekannte hat vor etlichen Jahren mal gegen ihren Arbeitgeber geklagt - und gewonnen. Kurze Zeit später war sie dann ihren Arbeitsplatz los....  :'( :'( Aber sie sagte schon, daß sie bestimmt entlassen würde. Aber für so einen Arbeitgeber eh kein Interesse hätte, zu arbeiten.

Finde das Verzichten völlig verkehrt. Denn solange man das mit sich machen läßt, machen die Arbeitgeber den Molli mit einem.

Ich gebe offen zu, daß ich meinen letzten Arbeitsplatz auch aus Gründen wg. Verstosses gegen das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenrichtlinien selber gekündigt habe. Aber nicht nur deswegen... da war noch viel, viel mehr. Ich habe das auch in meine Kündigung rein geschrieben. Die sollen das ruhig wissen.... Sieben Stunden stehen ohne Pause in einem Glascontainer ohne Klo.... Nee.... also... wirklich nicht. Das muß ich nicht haben. War nur schade, daß mir das alles nicht im Vorstellungsgespräch gesagt wurde, sonst hätte ich die Stelle gleich nicht genommen... Hoffe nur, daß das Arbeitsamt auch ein Einsehen hat und ich ALG bekomme.

LG
Birgit