Alle Jahre wieder geht das Feilschen los: Der Chef bestimmt nicht immer, wer sich wann frei nehmen darf. Rechtsexperte Wolfgang Büser erklärt die wichtigsten Fragen.
Muss in jedem Betrieb ein Urlaubsplan aufgestellt werden?
Nein, aber das ist - je nach Größe der Firma - empfehlenswert.
Wenn alle sich in die Liste eingetragen haben: Wer legt fest, wer zu welcher Zeit in Urlaub fahren darf?
Der Arbeitgeber - unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitnehmer. Davon darf er nur abweichen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen oder Terminwünsche anderer Kollegen den Vorrang haben.
Und wenn mehrere Kollegen zur selben Zeit Ferien machen wollen, aber nicht alle zugleich entbehrlich sind?
Väter oder Mütter haben Vorrang vor Alleinstehenden - wenn die Eltern auf die Ferienmonate angewiesen sind. Ansonsten können Arbeitnehmer, die länger im Betrieb sind, vor Jüngeren den Vorzug bekommen, es sei denn, wichtige Gründe führten zu einem anderen Ergebnis.
Was passiert, wenn Arbeitnehmer einer Zuteilung nicht zustimmen?
Gespräche mit Kollegen können zu einer anderen Lösung führen. Sonst entscheidet der Arbeitgeber, in Betrieben mit Betriebsrat beide zusammen. Kommt es zu keiner Einigung, zieht die Einigungsstelle - eine Kommission bestehend aus Betrieb, Betriebsrat und einem Neutralen - den Schlussstrich.
Darf der Arbeitgeber Betriebsferien anordnen?
Ja, wenn dies aus betrieblichen Gründen angezeigt ist. Wo es Fließbänder gibt, sind Betriebsferien zum Beispiel an der Tagesordnung. Gibt es einen Betriebsrat, so geht nichts ohne ihn. Natürlich können Betriebsferien auch "einvernehmlich" festgelegt werden, ohne betrieblichen Hintergrund.
Kann ein Urlaubstermin vom Arbeitnehmer später geändert werden?
Ja - wenn es dringende persönliche Gründe gibt. Beispiel: Ein naher Angehöriger stirbt. Dann muss neu geplant werden.
Darf auch der Arbeitgeber einen festgelegten Termin verschieben?
Ja - wenn dies aus dringenden betrieblichen Gründen erforderlich ist. Beispiele: Unerwartete Auftragsflut, Krankheit mehrerer Mitarbeiter. Dann hat der Arbeitgeber aber den Mehraufwand zu tragen, den sein Mitarbeiter aufzuwenden hat, etwa Stornogebühren.
Was geschieht, wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank wird: Kann er die dadurch ausgefallenen Tage "anhängen"?
Nein, er muss sich neu mit seinem Arbeitgeber abstimmen. Das kann schon während des Urlaubs geschehen. Eigenmächtige Urlaubsverlängerung aber ist ein Grund zur Abmahnung.
Wenn der normale Erholungsurlaub nicht reicht: Besteht Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
Gesetzlich ist das nicht geregelt. In begründeten Fällen muss der Arbeitgeber aber solche Wünsche erfüllen.
Können Überstunden gesammelt werden, um so den Urlaubsanspruch zu verlängern?
Ja - wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist.
Kann ausgefallener Urlaub noch im folgenden Jahr genommen werden?
Ja. Allerdings muss das im Regelfall bis zum 31. März geschehen, also bis zum Ablaufen des gesetzlichen "Übertragungszeitraums", je nach Tarifvertrag auch später.
Gilt für Teilzeitkräfte dasselbe wie für Vollzeiter?
Ja. Das Bundesurlaubsgesetz spricht nur von "Arbeitnehmern" - unabhängig von der wöchentlich zu leistenden Zahl an Arbeitsstunden.
(SZ vom 2.2.2008/bön)