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Autor Thema: Angabe der voraussichtlichen Reisezeit genügt  (Gelesen 1164 mal)

1 Antworten am Angabe der voraussichtlichen Reisezeit genügt
am: 17. September 2014, 07:50:36

Offline TC Melanie

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Der Bundesgerichtshof hat einem Reiseveranstalter Recht gegeben. Es sei nicht dagegen einzuwenden, wenn der Reisevertrag nur vage Angaben zur Abflugzeit und zur Rückkehr enthält.


Karlsruhe. Muss ein Reiseveranstalter im Vertrag die genauen Uhrzeiten für Hin- und Rückflug angeben? Mit dieser Frage hat sich am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Nach Meinung der Verbraucherschützer darf der Reiseveranstalter Verbrauchern keine Bestätigungen über den Abschluss eines Reisevertrags schicken, ohne die voraussichtliche Zeit der Abreise (Abflug) und die Rückkehr (Landung des Rückflugs) anzugeben


hier gehts weiter..... clickme
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #1
am: 17. September 2014, 09:25:05

Offline Ute13

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Zitat
Es sei nicht dagegen einzuwenden, wenn der Reisevertrag nur vage Angaben zur Abflugzeit und zur Rückkehr enthält.


dann kann also ein Reiseveranstalter einen eine Reise anbieten, Hinflug Tag x ohne Angabe von Flugzeiten und Rückflug Tag y.
Und alles andere läuft nach dem Glücksprinzip.

Irgendwann fällt auch noch die Angabe des Flughafens weg  :ironie: