Es sei nicht dagegen einzuwenden, wenn der Reisevertrag nur vage Angaben zur Abflugzeit und zur Rückkehr enthält.
dann kann also ein Reiseveranstalter einen eine Reise anbieten, Hinflug Tag x ohne Angabe von Flugzeiten und Rückflug Tag y.
Und alles andere läuft nach dem Glücksprinzip.
Irgendwann fällt auch noch die Angabe des Flughafens weg