Keine Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers, wurde vom BGH entschieden.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.03.2015 (I ZR 94/13 - Hotelbewertungsportal) entschieden, dass die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals nicht wegen Verstoßes gegen § 4 Nr. 8 UWG oder § 3 Abs. 1 UWG auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf ihrem Portal haftet ...... Die Klägerin ist Inhaberin eines Hotels. Sie verlangt von der Beklagten, die im Internet ein Online-Reisebüro sowie ein damit verknüpftes Hotelbewertungsportal betreibt, Unterlassung einer unwahren, von der Klägerin als geschäftsschädigend eingestuften Tatsachenbehauptung. Unter der Überschrift "Für 37,50 € pro Nacht und Kopf im DZ gabs Bettwanzen" erschien im Hotelbewertungsportal der Beklagten eine Bewertung des Hotels der Klägerin.
Quelle und weitere Infos zum Nachlesen: MIR clickme
Keuine Ahnung ob es bereits einen Thread zu diesem Fall gibt. Das Ganze zog sich über längere Zeit. Zuvor wurde in anderen Instanzen anders entschieden - nun entschied der BGH.
>> Hier << ein Artikel dazu von spiegel.de