Schneidet sich ein Urlauber an einem Liegestuhl die Fingerkuppe ab liegt kein Reisemangel vor.
Das Gericht wies die Klage ab (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014 - I-21 U 67/14). Der Reiseveranstalter hätte zwar für Sicherheit am Urlaubsort sorgen müssen. Allerdings gelte dies nur für Einrichtungen deren Defekte große Sicherheitsrisiken bergen wie z.B. Treppen, Aufzüge oder Geländer. "Normales Mobiliar" welches nicht als gefährlich angesehen wird bedarf angeblich keiner besonderen Prüfung.
Es sei dem Reiseveransstalter nicht zuzumuten die Liege (oder eigentlich alle Liegen) in jeder erdenklichen Position auf Mängel zu prüfen um einen Defekt zu erkennen.
Was war passiert?
Ein Mann, welcher seinen Urlaub + Hotelaufenthalt über einen Reiseveranstalter gebucht hatte schnitt sich im Hotel an der Liege die Fingerkuppe ab. Angeblich klappte das defekte Kopfteil seiner Liege nach hinten weg. Unglücklicherweise war sein Finger dazwischen, die Fingerkuppe wurde abgetrennt.
Quelle: u.a. tourexpi