23. November 2024, 08:00:22

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: e-ikamet  (Gelesen 19960 mal)

Antwort #30
am: 25. Januar 2016, 21:39:48

Offline TC Melanie

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ich verstehe das wirklich alles nicht mehr, für was???
kein ausländer kann sich da gross breit machen, man muss alles vorlegen, alles absichern, versichern, arbeitserlaubnis kriegt keiner, dies nicht, jenes nicht..........für was diese anstalten???
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #31
am: 25. Januar 2016, 21:45:29

Offline Ursy

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Ja für was.....????

Wenn ich das Ikamet nicht bekomme werde ich als "normaler" Tourist kommen und wieder die Tage zählen.

Selam Ursy
Es gibt Menschen die sieht man oft, es gibt Menschen die sieht man jeden Tag, und es gibt Menschen, denen sieht man nur einmal in die Augen und vergisst sie nie.

Antwort #32
am: 25. Januar 2016, 22:26:51

Offline TC Melanie

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weisst du, ich kann den frust der türken über die jahrelange willkür der deutschen behörden, oder derer im schengenraum gegenüber den türken bei der visavergabe ja durchaus verstehen. das war/ist oft menschenunwürdig wie das ablief und sicher auch heute oft noch abläuft. allerdings, selbst wenn man in türkei einheiratet, hat man heute nicht mehr automatisch die rechte wie vor 20 jahren, sondern kriegt als familienangehöriger auch nur unter auflagen den aufenthalt, genauso wie im schengenraum, wenn nicht sogar noch schlimmer. allerdings werden hierbei keinerlei systeme den landes für den einzelnen beansprucht, wie das im schengenraum für die türken oder ausländer möglich ist.
die meisten sind doch touristen in türkei, oder residenten, abgesichert finanziell, sie legen alle notwendigen unterlagen vor, sie fallen niemanden zur last, sie nutzen keine systeme die dem staat in irgendeiner weise zur last fallen würden, einfach weil man ja abgesichert sein muss.........warum muss man die leute denn so verprellen?
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #33
am: 07. Februar 2016, 15:08:49

Offline TC Melanie

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Eben wurde in den Nachrichten berichtet , dass nächste Woche neu über die aufenthaltsregelungen abgestimmt werden soll.
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #34
am: 07. Februar 2016, 17:28:40

Offline Ursy

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Hallo  :ciao:

Dann bin ich mal gespannt wie sie das mit der Krankenversicherung regeln. Schweizer Krankenversicherungen werden nämlich nicht anerkannt weil kein Staatsvertrag/-Abkommen zwischen der Türkei und der Schweiz besteht. Ich muss mich zwingend in der Türkei versichern obwohl ich sehr gut versichert bin in der Schweiz und Auslandsversicherungsbeleg und Police vorgelegt habe. Alle meine Belege und Policen werden nicht akzeptiert. Direkt mit der Krankenkasse wollten sie nicht telefonieren (in türkisch!) und eine Bestätigung faxen kann meine Krankenkasse auch nicht, da per Fax nichts angenommen wird.
Zur Zeit wäre die Türkische Versicherung für eine Frau 61jährig TL 1650.- und mit 65 Jahren TL 2900.- und das jedes Jahr! um das Ikamet zu verlängern.
Sie sagten mir, ich solle das Formular T10 (wie für D) ausfüllen...und haben nicht gemerkt dass ich einen Schweizer Pass habe.... obwohl ich das Ikamet schon 5 Jahre besitze. Die Infos habe ich von der SGK Türkei erhalten.
Bin mal gespannt was da alles geregelt wird...

LG Ursy
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Antwort #35
am: 07. Februar 2016, 17:32:32

Offline TC Melanie

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ich auch ursy, angeblich soll es dabei auch um die arbeitserlaubnis gehen.

Zitat
Zur Zeit wäre die Türkische Versicherung für eine Frau 61jährig TL 1650.- und mit 65 Jahren TL 2900.- und das jedes Jahr! um das Ikamet zu verlängern.
ist man für das ikamet eignetlich verpflichtet sich bei der SGK zu versichern? die privaten sind doch oft wesentlich besser und auch günstiger?!?
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Antwort #36
am: 07. Februar 2016, 17:40:55

Offline Ursy

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Du musst die Grundversicherrung haben. Die ist altersabhängig. Je älter desto teurer. Habe keine günstige Versicherung gefunden.

Selam Ursy
 
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Antwort #37
am: 07. Februar 2016, 17:48:44

Offline TC Melanie

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auch bei der staatlichen?
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Antwort #38
am: 07. Februar 2016, 18:04:27

Offline Ursy

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Der Herr auf der SGK war nicht sehr freundlich und schon gar nicht hilfsbereit. Muss der Sache noch nachgehen.
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Antwort #39
am: 07. Februar 2016, 22:41:52

Offline TC Melanie

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ich dachte immer die SGK ist sowas wie die gesetzliche mit grundversorgung ohne altersbegrenzung und allem  :-\ allerdings haben wir uns damit noch nie auseinander gesetzt, da bülent dieselbe absicherung möchte wie hier in D und die privaten in türkei sind da nicht so teuer. schon aber natürlich nach alter geregelt und selektierbar nach leistungen.
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Antwort #40
am: 19. Februar 2016, 20:56:31

Offline TC Melanie

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das was die neuerungen zum aufenthaltsrecht betraf, ging nur um die syrer im land!
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Antwort #41
am: 11. März 2016, 16:56:46

Offline Hexe

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Ich bin jetzt mal positiv überrascht. Ich habe mein Ikamet auf den Tag genau nach 2 Wochen bekommen. Gekostet hat es 300 Lira.

Antwort #42
am: 15. September 2017, 22:21:53

Offline TC Melanie

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Ich stelle jetzt mal den Text zum besseren Verständnis ein :


Zitat
Unbefristete Aufenthaltstitel erlöschen bei einem längeren Auslandsaufenthalt wie folgt:

eine Niederlassungserlaubnis (bis zum 31.12.2004 ausgestellt als unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung) nach mindestens sechs Monaten ununterbrochener Abwesenheit vom Bundesgebiet,

eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG bei einem Aufenthalt von mindestens zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb der Europäischen Union (oder in Dänemark, Großbritannien und Irland) oder bei einem durchgehenden Aufenthalt von mindestens sechs Jahren in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (außer in Dänemark, Großbritannien und Irland).

Diese Erlöschensfristen gelten für diejenigen Inhaber von unbefristeten Aufenthaltstiteln nicht, die

entweder in ehelicher Lebensgemeinschaft mit einem bzw. einer deutschen Staatsangehörigen leben oder
sich seit mindestens 15 Jahren im Bundesgebiet aufgehalten haben und deren Lebensunterhalt gesichert ist sowie für deren Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel



Für eine reibungslose Wiedereinreise wird in diesen Fällen auf Antrag vor oder nach der Ausreise eine Bescheinigung ausgestellt, die zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG dient.


Reyhan
n´abend reyhan,
du bist doch gesetzesprofi!
gilt diese 15 jahre UND der gesicherte unterhalt, oder reichen die 15 jahre, damit das nicht erlischt? an wen muss man sich wenden für diese bescheinigung, an die behörde des aktuellen wohnsitzes oder an die, die die NE ausgestellt hat?
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Antwort #43
am: 25. September 2017, 08:21:58

Offline Reyhan

  • Arkadaşlar!
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  • 538
...hier eine ganz gute Übersicht :

https://service.berlin.de/dienstleistung/324921/

Ansonsten empfehle ich http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi und die Suchfunktion nach § 51

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html

Bitte auf den Unterschied NE und DA-EG achten. Unterschiedlich interpretiert wird auch der Begriff " gesicherter Lebensunterhalt"

Reyhan

Antwort #44
am: 25. September 2017, 08:36:45

Offline TC Melanie

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danke! hat sich inzwischen erledigt, aber gut zu wissen.
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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