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Autor Thema: Rentner mit Grundsicherung verlieren nach vier Wochen im Ausland ihre Bezüge  (Gelesen 909 mal)

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am: 07. August 2017, 13:28:55

Offline TC Melanie

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Ältere Menschen, die von Grundsicherung leben, dürfen sich nun nicht mehr länger als vier Wochen im Ausland aufhalten - ohne ihre Bezüge zu verlieren. Diese Änderung wurde bereits im Dezember 2016 bei der Reform von SGB II und XII beschlossen und trat am 1. Juli 2017 in Kraft.

Ab dem 1. Juli 2017 gilt für ältere Menschen, die von Grundsicherung leben, dass sie sich nicht länger als vier Wochen im Ausland aufhalten dürfen, ohne ihre Bezüge zu verlieren.

Die ersten Rentner erhielten nun entsprechende Briefe vom Sozialamt.

Im SGB XII § 41a „Vorübergehender Auslandsaufenthalt“ heißt es:

"Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen.“

http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/rentner-duerfen-nicht-laenger-als-vier-wochen-ins-ausland-ohne-ihre-bezuege-zu-verlieren-a2183168.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/41a.html
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!


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