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Autor Thema: Wer entführt wird, muss zahlen  (Gelesen 2231 mal)

8 Antworten am Wer entführt wird, muss zahlen
am: 23. Februar 2008, 07:21:20

Barbara06

  • Gast
Eine deutsche Touristin, die in Kolumbien von Rebellen zehn Wochen lang gefangen gehalten worden war, muss sich an den Kosten für ihre Befreiung beteiligen, urteilte ein Gericht.

Im Ausland entführte Deutsche müssen sich nach einem Berliner Gerichtsurteil an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen. Mit dem Urteil gab das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg dem Auswärtigen Amt Recht, das von einer heute 35 Jahre alten Physiotherapeutin 12.640 Euro für einen Hubschrauberflug verlangt. Damit war die entführte Touristin 2003 aus dem Dschungel im Norden Kolumbiens nach zehnwöchiger Geiselhaft freigekommen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Die erste Instanz hatte 2006 zugunsten der Frau entschieden. Das Berliner Verwaltungsgericht war der Ansicht, dass wegen fehlender Rechtsgrundlage für Befreiungen keine Kosten erhoben werden dürfen.

Das Oberverwaltungsgericht kam nun zu der gegenteiligen Einschätzung, dass der Kostenbescheid rechtens sei. Das Auswärtige Amt sei verpflichtet, Gelder nach Befreiungsaktionen in Rechnung zu stellen, sagte der Vorsitzende Richter Gerd Laudemann. Das Konsulargesetz könne nicht einschränkend interpretiert werden.

Nur ein Teil der Kosten berechnet

Der Richter hob hervor, dass der Bund nicht sämtliche Auslagen der Befreiungsaktion zurückfordere. Diese seien viel höher als die Kosten des Hubschrauberfluges vom Ort der Befreiung in die Hauptstadt Bogota. So war in Berlin auch ein Krisenstab eingerichtet worden.

Die Anwältin des Auswärtigen Amtes, Lasia Bloß, hatte in der Verhandlung argumentiert, in Rechnung gestellt worden sei nur der Teil der Kosten, der der Touristin individuell zugerechnet werden könne. Wenn Deutsche im Ausland in Not seien, helfe die Regierung. "Das versteht sich von selbst", sagte die Anwältin.

Die Klägerin, die nach eigenen Angaben noch heute unter den Folgen der Geiselhaft leidet und nur eingeschränkt arbeiten kann, zeigte sich enttäuscht. Ihr Anwalt Josef H. Mayer ließ offen, ob er mit seiner Mandantin in die Revision geht. Noch nie seien so hohe Forderungen nach einer Geiselbefreiung erhoben worden.

Geiselnehmer hatten Hubschrauber gefordert

Die Frau war im September 2003 gemeinsam mit sechs weiteren Rucksacktouristen bei einem Ausflug in die Hände linker Rebellen des Nationalen Befreiungsheeres (ELN) gefallen. Die Entführer wollten mit der Verschleppung auf Menschenrechtsverstöße in einer nur schwer zugänglichen Bergregion in Nordkolumbien aufmerksam machen.

Die Deutsche, die heute in Frankreich lebt, war zusammen mit einem Spanier durch Vermittlung des Roten Kreuzes und der Kirchen freigelassen worden. Die Abholung der Geiseln per Hubschrauber hatten die Geiselnehmer zur Bedingung gemacht.

(dpa/dd)


Antwort #1
am: 23. Februar 2008, 08:41:43

Offline TC Melanie

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wie gross sind denn die chance im urlaub entführt zu werden??? ist es nicht sinnvoller und billger einen adventuretrip zu buchen  :ironie:
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #2
am: 23. Februar 2008, 08:43:48

Barbara06

  • Gast
Also hier in Göttingen war das 2005 ganz aktuell als Familie Wallert auf den Philippinen entführt wurde !
Wurde hier sehr heiss diskutiert da Lösegeld in Millionenhöhe gezahlt wurde und Frau Wallert schon herzkrank auf die Philippinen gefahren ist....

Antwort #3
am: 23. Februar 2008, 08:48:55

Offline TC Melanie

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also ich finde das absolut ein unding! für jeden muckeschiss springt unsere regierung dann ein. normalerweise, - meine meinung- sollten reisen in diverse länder, in denen so ein hohes sicherheitsrisiko beteht komplett aus dem programm genommen werden. die summen, die hier verschoben werden, können von otto normal nicht mal anteilig zurückgezahlt werden. und da braucht keiner kommen und heulen, man hätte dies vorher nicht gewusst, bzw. die gefahr nicht abschätzen können! wo sind wir denn???
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Antwort #4
am: 23. Februar 2008, 08:56:16

Barbara06

  • Gast
na und im Endeffekt zahlen wir doch die hohen Lösegelder... :motz: :motz:

Antwort #5
am: 23. Februar 2008, 09:00:42

Offline TC Melanie

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ja eben drum! das staat subventioniert schliesslich auch nicht unsern urlaub, oder?
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Antwort #6
am: 23. Februar 2008, 10:17:56

Manu

  • Gast
Man könnte ja, wenn man unbedingt schon in solche regionen reisen möchte, einen vertrag unterschreiben, dass dies auf eigene gefahr
geschieht. Dann wäre der staat aus dem schneider und die terroristen oder wer auch immer hätten dann doch weniger anreiz zu einer geiselnahme. Außer man ist sehr vermögend, aber da muss man dann ohnehin jederzeit damit rechnen und sich leute zur sicherheit zulegen. Wäre doch eine Möglichkeit, oder?   

Antwort #7
am: 23. Februar 2008, 11:59:02

Offline TC Melanie

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also an sich ja keine schlechte idee, heute muss man ja eh für alles unterschreiben! neulich, haben wir eine neuen couch gekauft, mussten wir doch unterschreiben, dass es nach einiger zeit zu faltenbildung im gewebe kommen kann, an den stellen wo man öfters sitzt. ist was völlig normales, und eigentlich läppisch oder?
nur wie wäre es in dem fall bei der entführung? kommen da nicht wieder irgendwelche gesetzte zum schutz der bürger oder so was in der art zum tragen  o.O
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Antwort #8
am: 23. Februar 2008, 12:42:37

Offline melitta

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    • gemeinsam sind wir stark für alles
ich finde das mit der Unterschrift eigentlich auch o.k.

Das auswärtige Amt müsste halt für gewisse Länder solche Listen herausgeben (tut es ja jetzt auch schon)
Wenn dem Touristen dann durch seine Unterschrift hoffentlich richtig schön bewusst wird, dass es Risiken gibt die er selbst zu tragen hätte, dann kann er einerseits nochmal zurück, oder versuchen eine private Versicherunge abzuschließen, die solche Risiken ev. abdeckt.
Tut er beiden nicht, so braucht er nachher nicht zu heulen.
Entsendet eine Firma einen Arbeitnehmer in ein Risikoland, dann sollte die Firma für die nötigen SChritte sorgen.

Melitta