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Autor Thema: Nebel: Keine Entschädigung bei Stornierung  (Gelesen 1324 mal)

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am: 17. April 2008, 15:06:51

Barbara06

  • Gast

Kann ein Flughafen im Ausland wegen eines dort herrschenden Unwetters zur vorgesehenen Landezeit nicht angeflogen werden, dürfen die für diesen Zeitpunkt geplanten Rückflüge komplett gestrichen werden. Die stornierten Rückflüge sind auch nicht unmittelbar nach der Wiederaufnahme des Flugverkehrs nachzuholen. Vielmehr ist es ausreichend, die wartenden Passagiere auf den nächsten planmäßigen Flug umzubuchen und sie bis dahin zu betreuen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az. 10 U 385/07).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (anwaltshotline.de) berichtet, wollte ein deutsches Ehepaar nach seinem Spanien-Urlaub von Jerez nach Frankfurt-Hahn zurückfliegen. Am Morgen des dafür vorgesehenen Tages verhinderte allerdings dichter Nebel den Anflug der gebuchten Linienmaschine aus Deutschland. Der Rückflug wurde daraufhin komplett annulliert und die Passagiere auf den nächsten planmäßigen, zwei Tage später kommenden Flieger umgebucht.

Deswegen verlangten die Klägerin und ihr Mann nun eine Ausgleichzahlung in Höhe von 800 Euro gemäß der EU-Verordnung für nicht transportierte Fluggäste. Das Luftfahrtunternehmen hätte versuchen müssen, den auf dem abgebrochen Hinflug zwischengelandeten Flieger doch noch nach Jerez umzuleiten oder eine Ersatz-Maschine hinzubeordern, um die Passagiere des annullierten Fluges zumindest noch am selben Tag nach Deutschland zurückzubefördern.

Dem widersprachen die Richter. "Die Piloten und Manager des Luftfahrtunternehmens hatten keinerlei Möglichkeit, auf das Wetter oder die Sichtverhältnisse in Spanien Einfluss zu nehmen. Die lagen eindeutig außerhalb ihres Verantwortungsbereichs", erklärt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold. 

War daher die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände gerechtfertigt, kommt es nach Auffassung der Oberlandesgerichts nicht mehr darauf an, ob die komplette Annullierung anschließend noch in eine bloße Verspätung des Fluges hätte umgewandelt werden können. 

Es gab auch keinen Grund, eine baldige Wetterbesserung abzuwarten. "Dann hätten die die Passagiere möglicherweise über Stunden auf dem Flughafen festgehalten werden müssen, statt wieder ins Hotel fahren zu können", gibt Rechtsanwalt Leopold zu bedenken.(dec)

Quelle: fliegen-sparen.de


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