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Autor Thema: Ihr Recht auf Reisen  (Gelesen 1118 mal)

1 Antworten am Ihr Recht auf Reisen
am: 14. August 2007, 10:54:58

Barbara06

  • Gast

Individualreise - Pauschalreise
   
 
Das Reiserecht unterscheidet zwischen Pauschal- und Individualreisen. Unter Pauschalreise ist ein "Leistungspaket" zu verstehen, das in der Regel Anreise sowie Übernachtung/Verpflegung und/oder weitere Reiseleistungen (z.B. Besichtigungstouren, Sportprogramme) umfasst. Diese Leistungen werden von einem Reiseveranstalter gebündelt organisiert und zu einem einheitlichen Gesamtpreis erbracht. Bei der Individualreise hingegen schließt der Reisende auf eigene Faust Beförderungs- und Beherbergungsverträge mit Hotellerie und Verkehrsunternehmen.

Für die Pauschalreise gilt das Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 651a BGB) und Anspruchsgegner für sämtliche Ansprüche ist der Reiseveranstalter, z.B. wegen mängelbehafteter Beförderung, Übernachtung oder Verpflegung. Der Individualreisende muss dagegen seine Ansprüche direkt gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner durchsetzen. Problematisch kann die Durchsetzung von Rechtsansprüchen hier vor allem bei der direkten Buchung im Ausland sein, da in diesen Fällen das Recht des jeweiligen Reiselandes anzuwenden ist.


     
 Rechtliche Stellung des Reiseveranstalters   Rechtliche Stellung des Reisebüros
 

 

 Rechtliche Stellung des Reiseveranstalters
 
Bei der Pauschalreise tritt der Reiseveranstalter als alleiniger Vertragspartner des Reisenden auf, das Reisebüro hingegen vermittelt lediglich zwischen den Vertragspartnern. Der Reiseveranstalter stellt die Reise als Paket zusammen und bietet dies dem Kunden (z.B. über ein Reisebüro) als Gesamtleistung an. Die jeweils hinter dem Gesamtpaket stehenden Leistungsträger wie z.B. Transportunternehmen, Hotel oder Ausflugsveranstalter fungieren dabei nur als in der juristischen Fachsprache so genannte "Erfüllungsgehilfen" des Reiseveranstalters, gegen die dem Reisenden in der Regel keine direkten Ansprüche zustehen. Der Reiseveranstalter ist daher alleiniger Anspruchsgegner des Reisenden für sämtliche Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.
 


Rechtliche Stellung des Reisebüros
 
 
Das Reisebüro tritt lediglich als Vermittler auf zwischen Kunden und Reiseveranstalter und haftet nur für Fehlleistungen aus dem Vermittlungsvertrag, also z.B. wenn versehentlich ein falscher Flug gebucht wurde. Deshalb sind Rechtsansprüche wegen Reisemängeln regelmäßig nicht gegen das Reisebüro zu richten, sondern direkt gegen den Veranstalter. Das Reisebüro kann lediglich Anspruchsanmeldungen und Beschwerden entgegennehmen und diese an den Veranstalter weitergeben.

Antwort #1
am: 19. Februar 2009, 19:18:30

Offline Thomas Michael

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Hallo!

Hier gibt es auch Infos.

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