Die Pflicht zur Rückflugbestätigung gerät ins Wanken. Doch um Ärger mit den Airlines zu vermeiden, sollten Urlauber die nervige Bestätigung trotzdem einholen. In schöner Regelmäßigkeit beschäftigen sich bundesdeutsche Gerichte mit der Rückflugbestätigung. Besser gesagt damit, wer für die Folgekosten gerade steht, wenn etwas schief läuft. Etwa weil es ein Urlauber versäumt hat, sich die Daten des Rückflugs bestätigen zu lassen und deshalb beispielsweise seinen Flug verpasst hat. Die entsprechenden Artikel in der Tagespresse vermitteln fast immer den Eindruck, Urlauber müssten es mit der Rückbestätigung nicht mehr so genau nehmen. Doch Vorsicht: Gerichtsurteile gelten nur für den behandelten Einzelfall. Sie sind, wenn überhaupt, nur sehr begrenzt auf andere Situationen übertragbar.
Wichtig ist: Nur Passagiere von Linienflügen müssen sich nicht um die Bestätigung kümmern. Alle anderen werden dazu verpflichtet. Üblicherweise haben alle Veranstalter und die Ferienflieger entsprechende Klauseln in ihren AGB's. Die verdonnern den Urlauber, eine Rückflugbestätigung einzuholen. Wer Ärger, unbequeme Wartezeiten und unnötige Ausgaben vermeiden will, folgt den Aufforderungen seiner Airline oder seines Reiseveranstalters zur Rückbestätigung. In den Reiseunterlagen ist genannt, unter welcher Telefonnummer man das erledigen kann. Ganz gleich ob Nur-Flug-Gast oder Pauschal-Urlauber - je nach Airline soll man zwei bis drei Tage vor dem planmäßigen Rückflug anrufen oder vorstellig werden. Wichtig: Nur-Flug-Passagiere rufen bei der Airline direkt an, Pauschalurlauber sollten die Bestätigung unbedingt auch beim Reiseveranstalter, bzw. der Reiseleitung vor Ort einholen. So wird sichergestellt, dass Urlauber rechtzeitig von einer eventuellen Änderung der Abflugszeit oder gar des Abflugtages erfahren.
Rückflugbestätigung als Auslaufmodell
Ferienflieger und Veranstalter behaupten oft noch, Urlauber müssen die Kosten für einen Ersatzflug in voller Höhe übernehmen, wenn sie beispielsweise einen vorverlegten Flug versäumen weil sie keine Bestätigung eingeholt haben.
Ob diese Einstellung allerdings berechtigt ist, steht auf einem anderen Blatt. Experten sehen bereits erste Anzeichen für eine Änderung der Rechtsauffassung. Vor allem die Gründe, die von den Airlines für das Festhalten an der Bestätigungspraxis ins Feld geführt werden, halten viele für überholt. Das Interesse der Ferienflieger, die Auslastung eines Fluges zu steigern ist zwar berechtigt. Doch auf dem Hinflug gelingt es ja auch mittels anderer Maßnahmen, den Flug optimal zu füllen. Die Vorlaufzeit beträgt dabei in aller Regel gerade einmal 90 Minuten. Beim Rückflug soll dasselbe Ziel, nämlich die optimale Auslastung, aber angeblich nur mit einem Vorlauf von zwei bis drei Tagen erreicht werden. Vor dem Hintergrund des heutigen Flugbetriebs ist diese Behauptung jedenfalls nicht mehr schlüssig nachvollziehbar.
Bestätigungen im eigenen Interesse
Noch grundsätzlicher werden kritische Reiserechtler in einem anderen Punkt. Die Rückbestätigung dient ja nur vordergründig der Information der Passagiere. Der offensichtliche Grund ist die Möglichkeit zur einseitigen Änderung der Abflugzeit. Dabei greifen die Bestätigungsklauseln für den Rückflug aber in einen geschützten Kernbereich des Reiserechts ein. Dieser Eingriff ist nach Meinung der Kritiker nicht gerechtfertigt.
Doch wie berechtigt diese Kritik auch immer sein mag, an der Praxis ändert sich vorerst für den Kunden nichts. Es wird noch viele Urteile brauchen und vielleicht noch einige EU-Vorschriften, die den Unterschied zwischen Linienfliegern und Ferienfliegern weiter einebnen. Bis dahin gilt, dass dem Urlauber aus dem Reisevertrag in punkto Rückflugbestätigung auch eine gewisse Sorgfaltspflicht erwächst. Das müsste nach Meinung der Richter auch jedem Urlauber klar sein. In den Reiseunterlagen finden sich ja üblicherweise entsprechende Aufforderungen und es liegt im eigenen Interesse, sich die Bestätigung der Daten für den Rückflug unter der angegebenen Nummer zu holen. Wer gerne komfortabel reist, wird außerdem wenige Stunden vor Abflug auch noch ein zweites Mal anrufen. Denn wenn die Airline oder der Flughafen über eine voraussichtliche Verspätung informiert, lässt sich die Wartezeit woanders angenehmer verbringen, als ausgerechnet am hektischem Flughafen.
QuelleLasst Ihr Euch den Rückflug immer bestätigen??? :o :o