23. November 2024, 12:10:51

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Autor Thema: W-LAN sicher machen! - Urteil BGH  (Gelesen 5115 mal)

Antwort #15
am: 12. Mai 2010, 16:58:05

Offline sally

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Antwort #16
am: 12. Mai 2010, 17:02:12

Offline TC Melanie

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gilt das auch rückwirkend???
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #17
am: 12. Mai 2010, 17:03:17

Offline kukisoft

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Bei wem die Beweispflicht liegt, steht in den Zitaten aber nicht. Das wäre auch noch ein Punkt, der zu klären ist...

Ergänzung: Im zitierten Text steht, dass sie dich im Falle eines ungesicherten netzwerkes abmahnen können. Also gehe ich mal davon aus, dass sie dir beweisen müssen, dass dein netzwerk ungesichert ist. Aber darüber wird es sicher bald entsprechende Urteile geben.
Wie immer ist es im allgemeinen "Rechts-Dschungel" recht schwer, sofort Antworten zu finden.
Eine von vielen aber überschaubare und informative Seite:
http://www.it-recht-kanzlei.de/welcome.php

Allgemeiner Grundsatz: Jeder muß die für ihn günstigen Tatsachen beweisen. Es gibt wenige Fälle der Beweislastumkehr, die aber idR ausdrücklich geregelt sind.
So ist das auch hier ... deshalb gilt auch in diesem Fall: Vorsorgen ( sichern ) ist besser als die Sorgen hinterher.

Antwort #18
am: 12. Mai 2010, 17:41:40

Offline sally

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Antwort #19
am: 12. Mai 2010, 20:51:24

DeJe

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Edgar, um die Sicherheit eines Netzwerkes festzustellen brauch ich dieses nicht beschlagnahmen, da reicht es sich mit dem Laptop vor das Haus zu stellen. und zu testen.
Aber egal, das meine ist gesichert. Wie gesagt müsste der Gesetzgeber jetzt noch definieren was "ausreichend gesichert" heißt.

Antwort #20
am: 13. Mai 2010, 05:14:45

Offline Arkadas

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Ich habe hier nur ein LAN und kann hier im Haus 6 WLAN Netzwerke empfangen und alle sind gesichert! Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Zahl der ungesicherten Netzwerke eher gering sind! Denn der Großteil sind Telekom Kunden und da wird bei der Installation durch den Kundendienst auf die Verschlüsselung Wert gelegt!

Wir sollten hier nicht unnütz einen Gespenst aufbauschen!

Oder mal wieder eine Umfrage einbauen wer denn ein ungesichertes Netzwerk nutzt.

Werner

Antwort #21
am: 13. Mai 2010, 09:53:30

Offline kukisoft

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Oder mal wieder eine Umfrage einbauen wer denn ein ungesichertes Netzwerk nutzt.
Werner
:klatsch: Wer würde das schon hier zugeben, dass er vorsätzlich ein ungeschütztes W-Lan betreibt
oder sogar in einem fremden W-Lan "schmarozert" ?
Entweder haben sie verkabelt - wie ich bewusst so  - oder W-Lan-Router die wohl wissentlich geschützt sind - oder auch unwissentlich nicht.

Antwort #22
am: 13. Mai 2010, 12:51:51

Offline Arkadas

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 :klatsch: Wer würde das schon hier zugeben, dass er vorsätzlich ein ungeschütztes W-Lan betreibt


Ist doch bei der Umfrage anonym - es sei denn er ware der Erste!

Werner

Antwort #23
am: 25. November 2011, 15:47:57

Offline sally

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Prozess in Belgien
Entscheidung: Provider müssen keine präventiven Urheberrechtskontrollen durchführen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Filterung oder Kontrolle von Datenverkehr seitens der Internet-Zugangsanbieter gegen EU-Recht verstößt. Dies bedeutet, dass Provider auch zukünftig nicht dazu gezwungen werden können, ihren Datenverkehr präventiv auf Urheberrechtsverletzungen zu scannen.


http://www.netzwelt.de/news/89643-entscheidung-provider-keine-praeventiven-urheberrechtskontrollen-durchfuehren.html

 :applause: sally
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