Wenn eine Fluggesellschaft wegen Personalmangels pünktlich erschienene Passagiere am Check-in-Schalter nicht rechtzeitig abfertigt, muss sie für die Konsequenzen geradestehen.
In diesem Fall erschien ein Ehepaar aus München 90 Minuten vor Abflug - und damit rechtzeitig - zum Einchecken am einzigen Schalter. Sie stellten sich in die Schlange, doch es dauerte mehr als eine Stunde, bis sie an der Reihe waren. Aber dann wurde ihnen mitgeteilt, dass ihr Flug überbucht sei, die nächste Verbindung erst am Folgetag möglich wäre.
Vor Gericht verdonnerten Richter die Fluggesellschaft deswegen dazu, jedem ihrer beiden Fluggäste eine Entschädigung von 400 Euro zu zahlen. Begründung: Bei langen Warteschlangen hätte die Fluggesellschaft dafür sorgen müssen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).
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Bei meinem letzten Urlaub fast selbst erlebt: Riesenschlange in Hannover,weil sich die Gäste nach Dalaman( eine Stunde später als nach Antalya) gleich mit eingereiht haben....
Mein Neffe fand es klasse seinen Namen über den Lautsprecher zu hören....
Wir nach vorne und im Laufschritt in den Flieger.....
LG Babs bluemchen