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Autor Thema: Soviel Entschädigung gibt es bei Urlaubsbeschwerden  (Gelesen 1967 mal)

9 Antworten am Soviel Entschädigung gibt es bei Urlaubsbeschwerden
am: 08. Juni 2009, 05:25:27

Barbara06

  • Gast
Wenn die schönsten Wochen des Jahres schwere Mängel haben

Bielefeld. Die schönste Zeit im Jahr wird Urlaubern immer mal wieder vermiest. Das belegen viele Urteile zu Mängeln am Urlaubsort. Wie viel wofür verlangt werden kann - eine Auswahl:


Baulärm: 66 Prozent: Werden im Urlaubshotel Bauarbeiten durchgeführt, die die Reisenden von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr den Aufenthalt im Zimmer so gut wie unmöglich machen, so kann dafür eine Preisminderung in Höhe von zwei Dritteln verlangt werden, wenn die Reiseleitung nicht für Abhilfe sorgt. Ständiger Baulärm ist keine bloße "Unannehmlichkeit", sondern ein erheblicher Reisemangel. Amtsgericht Köln, 133 C 640/05


16-Quadratmeter-Zimmer: 60 Prozent: Ein Ehepaar muss sich nicht damit zufrieden geben, statt im gebuchten Fünf-Sterne-Hotel in einem 16-Quadratmeter-Zimmer eines anderen Hauses untergebracht zu werden. Zumal dann nicht, wenn es nicht "am Ort" ist. Türkei-Reisende klagten und erhielten 60 Prozent des Reisepreises erstattet. Amtsgericht Frankfurt am Main, 30 C 3774/06-24)


Freiluft-Disko: 60 Prozent: Können Urlauber während ihres zweiwöchigen Aufenthaltes in einer Hotelanlage in Hurghada/Ägypten keine Nacht durchschlafen, weil eine Freiluftdiskothek von 22 Uhr bis 5 Uhr in der Frühe "ohrenbetäubenden Lärm" macht, so können sie eine Minderung in Höhe von 60 Prozent durchsetzen. Amtsgericht Köln, 133 C 533/06


Mangel-Mix I: 23 Prozent: Rügen Pauschalreisende mehrere Mängel an ihrem Urlaubsquartier, so müssen sie jeden einzelnen Sachverhalt einzeln aufführen. 23 Prozent Preisnachlass gab es für Bauarbeiten, eine ausgefallene Klimaanlage und für verschmutztes Warmwasser. Landgericht Frankfurt am Main, 2/24 S 215/06


Mangel-Mix II: 18 Prozent: Ein im Reiseprospekt angegebenes Café war nicht vorhanden: 3 Prozent; fehlende Animation: 5 Prozent; Lunchpaket (selbst geschnürt) statt Mittagsbuffet: 5 Prozent; Mängel am Teppich und im Bett im Zimmer: 5 Prozent. Landgericht Frankfurt am Main, 2/24 S 84/08


Kamelmist: 10 Prozent: Ist der Strand in einem Urlaubsgebiet in Tunesien durch Kamel- und Pferdedung stark verunreinigt, so kann ein Reisender 10 Prozent des Reisepreises zurückverlangen. Der Veranstalter kann nicht argumentieren, dass mit Kameläpfeln in Tunesien "gerechnet werden" müsse. Amtsgericht Köln, 135 C 287/05


Helikopterlandeplatz: 10 Prozent: Befindet sich neben einem Hotel auf Madeira ein regelmäßig genutzter Helikopterlandesplatz, so handelt es sich bei dem dadurch entstehenden Lärm um einen Reisemangel, wenn der Platz vorher nicht erwähnt worden war. Das Amtsgericht Köln billigte Urlaubern 10 Prozent Nachlass zu. Amtsgericht Köln 133 C 637/04


Fehlende Promenade: 5 Prozent: Ist ein Hotel imn Reiseprospekt als "direkt an der Strandpromenade gelegen" beschrieben, fehlt sie aber, kann der Preis um 5 Prozent gemindert werden. Wer wegen der Möglichkeit "erholsam am Strand spazieren gehen zu können", das Hotel ausgesucht habe, brauche nicht voll zu bezahlen. Landgericht Duisburg, 12 S 71/07


Hupkonzerte: 0 Prozent: Pauschalurlauber, die in Dubai ein zentral gelegenes Hotel buchen, haben keinen Anspruch auf Preisminderung, wenn sie nachts wegen Auto-Hupkonzerten nicht schlafen können. Amtsgericht Köln, 133 C 428/05



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Antwort #1
am: 08. Juni 2009, 05:34:56

Offline Ute13

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na Babs das kann ich im Moment ja wirklich gut gebrauchen, da wir ja wohl ohne Klage nicht mit unserem Reiseveranstalter klar kommen werden.
Die Woche werde ich alles zusammenfassen, habe ja auch die Mängel schriftlich in der Türkei festgehalten und vom Reiseleiter unterschreiben lassen.

LG Ute

Antwort #2
am: 08. Juni 2009, 05:57:30

Barbara06

  • Gast
Ute machst Du richtig-das würde ich mir so auch nicht gefallen lassen ! :motz: :motz:

Antwort #3
am: 08. Juni 2009, 06:57:16

Offline Lara

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Zitat
Helikopterlandeplatz: 10 Prozent: Befindet sich neben einem Hotel auf Madeira ein regelmäßig genutzter Helikopterlandesplatz, so handelt es sich bei dem dadurch entstehenden Lärm um einen Reisemangel, wenn der Platz vorher nicht erwähnt worden war. Das Amtsgericht Köln billigte Urlaubern 10 Prozent Nachlass zu. Amtsgericht Köln 133 C 637/04
Ob das das die Comertoglus wissen  :pfeif: :pfeif:

Antwort #4
am: 08. Juni 2009, 07:08:28

Barbara06

  • Gast
Wie lange rückwirkend kann man das noch fordern?? :pfeif: :pfeif:
Dazu kommt das erhöhte Risiko von Verletzungen durch fliegende Sonnenschirme - durch den Helikopter verursacht :-X

Antwort #5
am: 08. Juni 2009, 07:16:17

Offline Lara

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Naja Babs, Du hast doch heute noch ein Trauma von den ewigen Start und Landungen des Helikopters  :o: Du hattest nie Ruhe, gerade wenn Dein Schläfchen begann, wurdest Du brutal aus den Träumen gerissen, weil wieder einer "fliegen" wollte  ;D
Schreib doch mal ein Brief, Du bekommst sicher was vergütet :ironie: Ev. eine Woche DP Urlaub?

LG
Brigida

Antwort #6
am: 08. Juni 2009, 09:52:07

Offline sally

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 :huhu: Plack,Pickel,Urschrei - Ambitionen  :tja:
 :censored: sally
Glück bedeutet : auf falsche Menschen zu verzichten....

Urlaub 2015 mit lieben Freunden
2016 auch.. 😊

Antwort #7
am: 08. Juni 2009, 14:20:59

Offline sally

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 :coolman: wenn dem so wäre ,Harabeli ,
wär schon mancher stinkreich geworden  ;) ;)
 :ciao: sally
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Antwort #8
am: 10. Juni 2009, 05:37:03

Barbara06

  • Gast
Übrigens gibt es das Problem mit den Hubschraubern auch im Spice & Spa-allerdings verursacht vom Adam & Eve....
Nachdem sich einige beschwert hatten ( die flogen wirklich tief und das mehrmals am Tag ) mussten sie woanders landen....

Antwort #9
am: 10. Juni 2009, 08:50:36

Offline sally

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 :coolman: sorry,aber wozu haben die nen Hubschrauberlandeplatz ?  o.O
für Notfälle,Rundflüge,oder holen die ihre Gäste am Flughafen ab ?  :tja:
 :ciao: sally
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