URTEIL GEGEN RYANAIR
Flugticketkauf per Kreditkarte darf nicht extra kosten
Verbraucherschützer haben mit einer Klage gegen Ryanair Erfolg: Der Billigflieger darf keine Gebühren für die Nutzung von Kredit- oder ec-Karten bei der Online-Buchung verlangen. Das Unternehmen kündigt Berufung an.
Berlin - Flugreisende dürfen nicht gezwungen werden, für Internetbuchungen zusätzlich zu bezahlen. Solange online kein anderes etabliertes Zahlverfahren kostenfrei zur Verfügung steht, sind Gebühren für eine Kreditkartennutzung unzulässig. Das hat das Berliner Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Billigflieger Ryanair entschieden.
Ryanair hatte nach vzbv-Angaben seinen Kunden für den Ticketkauf per Kreditkarte eine Gebühr von 4 Euro pro Passagier und einfachem Flug berechnet. Bei Zahlung per EC-Karte betrug die Gebühr 1,50 Euro. Es habe keine Möglichkeit bestanden, ein Ticket ohne Zusatzkosten zu kaufen. Eine echte Gegenleistung für die Gebühren gab es aber nicht, urteilten die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ryanair werde gegen das Urteil des Kammergerichts Berufung einlegen, sagte ein Sprecher des Unternehmens zu SPIEGEL ONLINE. Bei der Online-Buchung werde neben der Nutzung von Mastercard, Visa Card und anderen Kreditkarten auch die Zahlungsmöglichkeit per Visa electron angeboten. Diese sei kostenlos. Die Ladekarte, auf die erst ein Guthaben eingezahlt werden muss, funktioniert ohne Verknüpfung mit einem Bankkonto. Die Abbuchung erfolgt mittels Kartennummer, Ablaufdatum und Kontrollnummer.
Am Montag hatte Ryanair angekündigt, dass es seine Homepage in der kommenden Woche für zehn Stunden abschalten werde. Von Mittwochabend, 24. Juni um 19 Uhr bis zum Donnerstagmorgen, 25. Juni um 5 Uhr wird Ryanair.com für Buchungen und Check-ins nicht zur Verfügung stehen. Die Umstellung habe nichts mit dem Gerichtsurteil zu tun, sagte der Sprecher, sondern sei ein routinemäßige Aktualisierung.
Berliner Kammergericht: Aktenzeichen 23 U 243/08
abl/dpa
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