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Autor Thema: Vorsicht, seichtes Wasser!  (Gelesen 2797 mal)

Antwort #15
am: 17. Juni 2009, 21:40:54

Edgar

  • Gast
Werter Eddi alias Beldibi,

Du enttäuschst mich außerordentlich. Statt der von Dir angekündigten Qualitätsoffensive bist Du leider wieder nur auf Krawall aus, was uns bereits einmal veranlaßt hatte, Deinen Account zu sperren. Und wir sperren wirklich nur äußerst ungern. Ich hatte eigentlich erwartet und gehofft, daß Du Deine zweite Chance besser nutzen würdest.

Gruß nach Bergisch Gladbach
Edgar

Antwort #16
am: 18. Juni 2009, 06:13:38

Offline Arkadas

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also, das erste, was ich mich gefragt habe, war aber auch:  ..... wenn der nicht weiß, wie tief das ist, kann er doch nicht gleich mit dem Kopf voran die den Pool hüpfen...  o.O  das hat man uns schon als kleines Kind beigebracht  :P
Hier wundert mich die Entscheidung des Gerichts doch ein wenig  :-X

Danke! Nicht mehr und nicht weniger! thumbsup thumbsup thumbsup

Werner


Antwort #17
am: 18. Juni 2009, 06:17:47

Offline Arkadas

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also, als Schicksalsschlag würde ich so einen Unfall aber auch nicht bezeichnen.
Tragisch, sicherlich, aber ein wenig Eigenverantwortung sollte der Mensch nun doch an den Tag legen, sonst bekämen wir ja Zustände wie in Amerika ...... bitte den Kopf nicht in die Clomuschel stecken und dabei die Spülung betätigen, sie könnten dabei ertrinken....  :hieb:

Stimmt ungemein und ich wette, das man woanders über diesen Fall sich ähnlich auslässt wie bei uns zu mancher Gerichtsentscheidung aus den USA zum Thema Produkthaftung.

Werner