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Autor Thema: Airline: Keine Bearbeitungsgebühr auf «Gesamtpreis»  (Gelesen 1432 mal)

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am: 06. Juli 2009, 18:15:09

Barbara06

  • Gast
Bad Homburg (dpa/tmn) - Wenn Fluggesellschaften im Internet einen «Gesamtpreis» nennen, dürfen anschließend keine obligatorischen Bearbeitungsgebühren mehr aufgeschlagen werden.
 
Darauf weist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg hin. Sie hat nach eigenen Angaben vor dem Landgericht München I ein Urteil gegen die irische Fluggesellschaft Aer Lingus erwirkt. Danach ist es dem Unternehmen verboten, nach der Nennung des «Gesamtpreises» die Rechnung noch um eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro pro Person und Strecke zu erhöhen (Az.: 21 O 11767/09).

Dadurch würden Verbraucher in die Irre geführt und Wettbewerber benachteiligt, die mit echten Endpreises werben, hatte die Wettbewerbszentrale beklagt.

Quelle


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