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Autor Thema: Fluggepäckhaftung- Gut 1100 Euro und nicht mehr  (Gelesen 821 mal)

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am: 07. Mai 2010, 08:06:22

Barbara06

  • Gast
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag das - absehbare - Urteil im Streit um die Haftungsfrage bei Fluggepäck gefällt: Die Obergrenze liegt für alle Schäden bei gut 1100 Euro.

Im Streitfall war ein Spanier von Barcelona nach Porto geflogen, sein dabei aufgegebener Koffer ging verloren. Bei der Fluggesellschaft machte er einen Wert für den Koffer samt Inhalt von 2700 Euro geltend, zusätzlich 500 Euro für immaterielle Schäden. Die Klage wurde nun, nachdem ein Rechtsgutachten im Januar genau diese Empfehlung abgab, vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg abgeschmettert. Zur Begründung hieß es: Flugpassagiere können den im für Haftungsfragen geltenden Montréaler Abkommen festgelegten Betrag von gut 1100 Euro nicht getrennt für den direkten Schaden sowie für indirekte und immaterielle Schäden geltend machen. Vielmehr gelte die Obergrenze für alle Schäden zusammen. Dieser Punkt war nach dem Wortlaut des Abkommens eben nicht eindeutig. Mit dem aktuellen Urteil ist er es.


Die Richter verweisen auf Zusatzversicherungen

Das Abkommen erlege laut EuGH den Fluggesellschaften "strenge" Haftungspflichten auf, im Gegenzug habe es die Höhe aber klar begrenzen wollen. Das diene auch einer schnellen Auszahlung. Zudem wiesen die Richter darauf hin, dass nach dem Abkommen Passagiere beim Aufgeben ihres Gepäcks einen höheren Wert angeben und die Haftung durch einen Zuschlag entsprechend anheben können. Für ihr Handgepäck sind Fluggäste weitgehend selbst verantwortlich.

Der Grund, warum die Obergrenze nicht auf einen exakten Geldbetrag festgemacht werden kann, ist im Übrigen folgender: Offiziell wird die Haftungsgrenze für Fluggepäck nicht mit einem Euro-Betrag festgeschrieben, sondern auf 1000 sogenannte Sonderziehungsrechte, eine Kunstwährung des Internationalen Währungsfonds. Diese Kunstwährung unterliegt Schwankungen, derzeit entspricht sie 1155 Euro. (Az: C-63/09)


Quelle : focus


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