Montag, 30. November 2009, 08:33
Ein befremdliches Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf mutet Urlaubsgästen unhygienische Verhältnisse in Swimmingpools zu.
Wie der "Tagesspiegel" berichtet, halten Richter des Amtsgerichts Düsseldorf (AZ.: 27 C 8283/08) "Gebäckreste im Pool" eines Hotels für eine "typische Erscheinung des Massentourismus" und damit für normal und den Gästen zumutbar.
Das gelte jedenfalls für eine billige Pauschalreise mit entsprechender Unterkunft, befand das Amtsgericht in einem etwas befremdlichen Urteil und verweigerte damit einem Pauschaltouristen eine nachträgliche Minderung des Reisepreises. Es habe schließlich auch noch einen "sauberes Schwimmbecken" in einem Nachbarhotel gegeben, das von den Gästen ebenfalls genutzt werden konnte.
Ob die Richter des Amtsgerichts Düsseldorf die Gebäckreste im Pool während des eigenen Urlaubs goutieren würden, ist fraglich. Doch offensichtlich meiden sie "billige Pauschalreisen" und bringen deshalb wenig Einfühlungsvermögen für "Normaltouristen" auf.
Quelle : Tourexpi