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Autor Thema: Rückflugbestätigung bei Pauschalreisen  (Gelesen 1220 mal)

0 Antworten am Rückflugbestätigung bei Pauschalreisen
am: 17. September 2007, 06:31:13

Offline Ute13

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die Rückflugbestätigung wird doch auch vielmals als Grund genommen, die Urlauber zu 'zwingen' an dem Begrüßungscoktail teilzunehmen und aus welchem Grund  o.O ;D,
klar nicht erst rauskommen aus dem Hotel, sondern gleich mal Ausflüge beim Reiseveranstalter buchen.

Lg.

Ute


Gerade bei Pauschalreisen finden sich in den Reiseunterlagen noch Hinweise, dass der Antritt der Rückreise mit dem Flugzeug einer Rückbestätigung bedarf. Was nun, wenn man dies unterlässt und als Urlauber vom örtlichen Beauftragten des Reiseveranstalters zum Flughafen gebracht wird und der Flieger schon weg ist.

Nach Ansicht Amtsgericht Wiesbaden, Az: 93 C 2764/00-29), dienen Rückbestätigungen in erster Linie dazu, die Kapazität eines Flugzeuges besser auszulasten und Überbuchungen zu verhindern. Ein Urlauber kann Schadensersatz verlangen, wenn er am Urlaubsort von Beauftragten des Reiseveranstalters zu spät zum Flughafen gebracht wird und dadurch sein Flugzeug nach Hause verpasst. Im Urteilsfall hatten Urlauber das Flugzeug verpasst, weil kurzfristig die Abflugzeit vorgezogen worden war.

Der Flug war vorverlegt worden. Der Urlauber kam daher einen Tag später Zuhause an und musste noch einen zusätzlichen Urlaubstag nehmen. Das Gericht sprach dem Urlauber Schadensersatz wegen Verdienstausfall sowie eine Reisepreisminderung zu. Der Reisemangel bestand in dem nicht rechtzeitig zum Flughafen erfolgten Transfer.


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