Eine finanzielle Unterstützung der Griechen könnte Deutschland in eine Verfassungskrise stürzen: Sie verletzt die Vereinbarkeit von Grundgesetz und Maastricht-Vertrag. Die Folge: Das Verfassungsgericht könnte die Euro-Mitgliedschaft der Bundesrepublik beenden. Der Weg für eine Rückkehr der D-Mark wäre offen.
Alle Welt glaubt, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) scheue sich wegen der bevorstehenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen Griechenland klare Zusagen für Finanzhilfe zu gewähren. Doch die Regierungschefin steht bei ihrer Entscheidung für oder gegen Geld für die Griechen vor einem viel grundlegenderen Dilemma:
Lässt die Bundesrepublik dem Ägäis-Staat direkte finanzielle Unterstützung zukommen, verletzt sie möglicherweise den Vertrag von Maastricht, der solche Transfers ausschließt. Das könnte für Deutschland möglicherweise weitreichende verfassungsrechtliche Folgen haben. Nach Einschätzung von Beobachtern ist nicht auszuschließen, dass die deutsche Euro-Mitgliedschaft am Ende höchstrichterlich in Zweifel gezogen wird.
Verweigert sich Berlin hingegen jeglicher Hilfe, ist mit massivem Druck durch die europäischen Partner zu rechnen. Zumal der französische Präsident Nicolas Sarkozy ein starkes innenpolitisches Interesse daran hat, dass es nicht zu einem Eingreifen des Internationalen Währungsfonds (IWF) kommt.
Eine IWF-Intervention wäre die einzige realistische Alternative zu einer Unterstützung der übrigen Euro-Staaten. Nach Einschätzung von Experten braucht Griechenland relativ kurzfristig rund 20 Mrd. Euro, um nicht in eine akute Liquiditätsklemme zu geraten.
"Nach Meinung mancher Staatsrechtler wie Paul Kirchhof könnte direkte Hilfe für Griechenland die deutsche Mitgliedschaft in der Währungsunion in Frage stellen", sagt Hans-Günter Redeker, Devisen-Stratege bei der BNP Paribas. Redeker gilt als einer der führenden Währungsexperten auf dem Kontinent.
Der Hintergrund: In den Neunzigerjahren hatten Euro-Kritiker rund um die Wirtschaftsprofessoren Wilhelm Hankel und Wilhelm Nölling vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Währungsunion geklagt. Im Jahr 1998 wies das oberste deutsche Gericht die Klage ab und erklärte, der Maastricht-Vertrag sei mit dem Grundgesetz vereinbar.
"In der Begründung stellten die Verfassungsrichter jedoch klar, dass dies nur dann gelte, solange sich die Währungsunion an die Prinzipien der monetären Stabilität halte", sagt Redeker. Zu großzügige Hilfen für Griechenland könnten als Verletzung diese Auflagen aufgefasst werden.
Acht Jahre nach Einführung des Euro-Bargelds steht Griechenland mit einem Haushaltsdefizit von 12,7 Prozent der Wirtschaftsleistung und einer Schuldenquote von 123 Prozent am wirtschaftlichen Abgrund. Inzwischen ist bekannt, dass sich Athen für die Mitgliedschaft in der Währungsunion Anfang der Dekade nur durch frisierte Zahlen qualifizierte. Der Maastricht-Vertrag sieht neben Geldwertstabilität ein Haushaltsdefizit von maximal drei Prozent sowie eine Schuldenquote von höchstens 60 Prozent als "Konvergenzkriterien" vor.
Quellewas denkt ihr? ist das sinnvoll? sollen wir uns freuen, oder klappt unter den griechen nun alles zusammen?