Einreise: Wird ein Urlauber am Flughafen darauf aufmerksam gemacht, dass sein Reisepass nicht mehr gilt, und wird ihm dort von der Polizei ein Ersatzpapier ausgestellt, handelt die Airline rechtswidrig, wenn sie ihm deshalb den Mitflug verweigert, weil das ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen so vorsehen. Löst der Urlauber daraufhin ein Ticket bei einer anderen Airline, hat er einen Erstattungsanspruch gegen das Unternehmen, bei dem er den Flug ursprünglich gebucht hatte (AG Lübeck, Az.: 28 C 331/07). wob
Quelle : Welt