was sagt denn die berufsgenossenschaft dazu??? haarig
Wahrscheinlich nix

Wenn für entsprechende Lüftung gesorgt ist, d.h. die Ladentür aufsteht, ist das zumutbar.
Ist in anderen Läden, wo chemische Dämpfe freigesetzt wrden können, z.B. in Möbel- oder Schuhgeschäften auch nicht anders.
Im ärgsten Fall, das heisst, wenn die MAK-Werte überschritten würden, müsste für eine entsprechende Absaugung und Frischluftzufuhr gesorgt werden.
Aber wo kein Kläger da kein Richter

Und nun kommen wir mal wieder zum Thema offtopic
Melitta wartet auf Tipps
