Reiseveranstalter dürfen Frühbucherrabatte für ihre Angebote verlängern, wenn sich die Marktlage unerwartet verändert. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor.
Wie dapd berichtet, hatte eine Verbraucherzentrale gegen einen Veranstalter von Kinder- und Jugendreisen wegen irreführender Werbung geklagt. Der Reiseveranstalter hatte auf seiner Internetseite mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt für sein Angebot geworben, den Preisnachlaß aber auch nach Ablauf der Frist zunächst weiter eingeräumt. Die Verbraucherschützer sahen darin eine Irreführung der Kunden.
Der 4. Zivilsenat des OLG wies die Klage der Verbraucherzentrale auch in zweiter Instanz ab. Es handele sich nicht um einen Versuch der Irreführung, da der Reiseveranstalter ursprünglich den Rabatt nur befristet habe gewähren wollen. Entwickle sich die Marktlage unerwartet, könne aber ein Reiseveranstalter auch noch nach Fristablauf zugunsten der Verbraucher Preisnachlässe gewähren und sei daran nicht aus irreführungsgesichtspunkten gehindert, befand das Gericht.
Der Senat ließ Revision gegen das Urteil zu (Aktenzeichen: Oberlandesgerichts Hamm I-4 U 52/10).
Quellewenn sie es verlängern finde ich ja noch nicht einmal so schlimm, aber wie sieht es aus wenn nach den Frühbucherpreisen noch verminderte Preise kommen?
Dann ist der Frühbucher doch angeschmiert.