Zeitungsverleger müssen zwei Exemplare jeder gedruckten Veröffentlichung ...
Frage 11 von 18
A... beim Staatsanwalt hinterlegen
B... bei der Nationalbibliothek hinterlegen
C... beim Institut für Zeitungsforschung hinterlegen
D... der Zensurbehörde vorlegen
Naja, bei so einer Frage kann einem schon mal ein Fehler unterlaufen :o: