Weil Lärm und Staub Antalya-Urlaubern den Spaß verdarben, fordern sie eine Rückzahlung vom Reiseveranstalter.
Oberursel. Eigentlich hatte das Urlauberpaar aus Herne bei dem Reise-Unternehmen in Oberursel für ihren Aufenthalt im türkischen Antalya, Preis von 2075 Euro, nur eine Unterkunft mit Meeresblick gebucht. Aber dann gab es noch gratis die Aussicht auf mehrere Bagger, die in unmittelbarer Hotelnähe ein Hafenbecken aushoben.
Natürlich waren die Urlauber über diese «Zugabe» nicht erfreut. Zudem seien in einem 15-minütigen Abstand die voll beladenen Lastkraftwagen am Hotel vorbei gedonnert, was eine Geräusch- und Staubbelästigung zur Folge gehabt habe, so die Urlauber. Deswegen forderten sie eine Buchungsrückzahlung von 20 Prozent, also gut 400 Euro.
Das Reise-Unternehmen lehnte die Forderung ab und bot seinerseits einen Ausgleich von 100 Euro. Dies wiederum lehnten die Urlauber ab, worauf der Fall nun vors Zivilgericht in Bad Homburg kam. In der Verhandlung wiederholte der Anwalt der Kläger seine Forderung wegen der nicht im Prospekt angekündigten Hafenarbeiten. Der Urlaubswert sei dadurch erheblich beeinträchtigt worden, trug er vor.
Der Anwalt des Reiseveranstalters widersprach. Die Urlauber hätten erst nach einer Woche ihre Beschwerde vorgebracht. Dann sei dem Paar ein anderes Zimmer angeboten worden, was sie aber nicht gewollt hätten, argumentierte er. Auch hiergegen gab es Widerspruch. Der Anwalt der Kläger behauptete, erst in der zweiten Woche sei ein Ansprechpartner des Reise-Unternehmens erreichbar gewesen. Darüber hinaus habe das angebotene Zimmer keinen Meeresblick gehabt und der Lärm sei kaum geringer als in dem bereits bezogenen Raum gewesen.
In der Verhandlung kam es dann auf Anregung des Richters zu einem vorläufigen Vergleich. Diesem zu Folge zahlt das Reise-Unternehmen den Klägern einen Betrag von gut zehn Prozent der Urlaubskosten der zweiten Woche.
Wird diesem Vorschlag innerhalb von zwei Wochen nicht widersprochen, erhalten die Urlauber die Summe von 125 Euro überwiesen. Vielleicht lassen sich hiervon die Anwaltskosten abdecken, aber man ist ja in der Rechtschutzversicherung.
Quelledie waren sicher in evrenseki