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Autor Thema: Wie Kataloge die Urlauber mit Floskeln täuschen  (Gelesen 1678 mal)

3 Antworten am Wie Kataloge die Urlauber mit Floskeln täuschen
am: 20. März 2011, 07:49:45

Offline TC Melanie

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Wecken Reisekataloge mit beschönigenden Formulierungen falsche Erwartungen? Oder stellen sich Urlauber einfach nur dumm? Wir schauen uns das Katalogdeutsch einmal näher an.

Das ältere Ehepaar war beim Lesen des Kataloges überrascht von all den Versprechungen. "Badetücher am Pool und Strand inklusive", stand da beispielsweise. Und tatsächlich lagen viele flauschig weiße Tücher aus. Dass sie bei der Abreise auch in die Koffer passten, hatten die Herrschaften vorher bedacht, nicht jedoch die Reaktion des Hotels, das die Handtuchmitnahme als Diebstahl reklamierte - zur großen Überraschung der Urlauber. Sie hatten inklusive mit "geschenkt" übersetzt.

Wie auslegbar Formulierungen in Katalogen offenbar sind und zu welch schweren Missverständnissen sie führen können, zeigt auch das zweite, vom Reiseveranstalter FTI dokumentierte Beispiel: So forderten zwei "ledige, junge Herren in den besten Jahren" einen "Betrag von 700 US-Dollar per Verrechnungsscheck" zurück, weil im Hotel, wie sie in ihrer Reklamation schrieben, "längst nicht alle gewünschten Leistungen ‚all inclusive‘ waren". So habe es in der gesamten Hotelanlage "leider keine attraktiven Solo-Girls, die alleine reisten und die wir kennenlernen konnten" gegeben. Deshalb hätten sie auf andere Damen ausweichen müssen und "trotz großem Verhandlungsgeschick jeweils 70 US-Dollar pro Mann die Nacht" gezahlt. Das dritte Beispiel stammt vom Veranstalter Alltours, der sich mit empörten Reisenden auseinandersetzen musste, die unter dem Begriff "Doppelzimmer" gleich eine doppelte Ausstattung im Zimmer verstanden hatten - mit zwei Bädern, zwei Toiletten, zwei Schränken, zwei Tischen, zwei Minibars …

Für etliche Leser werden diese drei Reklamationen reichlich abstrus klingen. Und es liegt der Verdacht nahe, dass die geschilderten Reklamationen nicht auf sprachlichen Missverständnissen beruhten, sondern sich die Reisenden bewusst "dumm stellten" und unklare Formulierungen zu ihren Gunsten auslegten. Und genau das wird auch gern den Reiseveranstaltern vorgeworfen, deren Katalogdeutsch eine Geheimsprache zur Verschleierung unschöner Tatsachen sei.

Ein klassisches Beispiel, das in sogenannten Übersetzungshilfen häufig auftaucht, sind die Katalogausdrücke kinderfreundlich/familiär. Die "Übersetzer" vom Reiseportal www.smavel.com deuten sie als Umschreibung für ein turbulentes Hotel mit vielen Familien und Kindern. Eine Erklärung, die aber so tautologisch ist wie weißer Schimmel oder schwarze Kohle: Denn dass Kinder lebhafter sind als Senioren und ein Hotel mit vielen Kindern lauter ist als ein Kurhaus, steht außer Frage - mithin ist kinderfreundlich keine Umschreibung, sondern ein Fakt. Beeinträchtigungen der Ruhe sind damit zwar möglich, von einer Verschleierung der Tatsachen kann aber keine Rede sein.

Das jedenfalls ist die Meinung der Gerichte, die etliche von Reisenden als Geheimsprache angezeigte Formulierungen für zulässig erklärten. Dazu gehören Direktflug (ist kein Nonstop-Flug, daher sind Zwischenlandungen hinzunehmen), saubere und zweckmäßig eingerichtete Zimmer (zweckmäßig bedeutet das Notwendige, nicht aber Komfort, der damit nicht erwartet werden kann). Auch Hotel für Unternehmungslustige, lebhaftes Hotel, Schwerpunkt des Nachtlebens und ruhige Lage sind als Katalogbeschreibungen völlig korrekt. Die Richter schließen nicht aus, dass lebhaft laut bedeuten kann und ruhig als abgelegen deutbar ist - die Übersetzungshilfen nehmen denn auch jeweils die schlechteste aller Möglichkeiten an. Würden die Veranstalter jedoch tatsächlich lautes oder abgelegenes Hotel schreiben, wäre die Formulierung womöglich zu eng gefasst (denn nicht jeden Abend muss es laut sein), und die Hotels könnten sich zu Recht beim Veranstalter beschweren. Das Gleiche gilt für beheizbarer Swimmingpool, naturbelassener Strand und Meerseite garantiert - diese Formulierungen benennen lediglich einen Zustand, sagen aber nichts über die Qualität aus, das heißt, wie warm der Pool tatsächlich ist und wie sauber der Strand und wie viel der Urlauber aus seinem Zimmer heraus vom Meer sieht. Wer das genauer wissen will, muss den Veranstalter fragen; die Formulierungen als solche sind jedoch nicht anfechtbar.

Heißt das nun, es gibt gar keine "Geheimsprache" mehr? In einer Umfrage erklärten die Pressesprecher von Alltours, TUI AG, FTI Group und Rewe Touristik unisono, sie als Veranstalter hätten selbst größtes Interesse an klaren Formulierungen. Denn sie könnten nicht für Beeinträchtigungen am Urlaubsort haftbar gemacht werden, sofern sie vorher deutlich darauf hingewiesen haben. Das bestätigt der Reiserechtler Ernst Führich von der Hochschule Kempten: "Wird in einer verständlichen Sprache eine Leistungseinschränkung umschrieben und erfolgt der Hinweis nicht an versteckter Stelle, hat der Reisende keine Rechtsansprüche." Führich, der dieses Thema in seinem dtv-Buch "Mein Recht auf Reisen" behandelt, empfiehlt Urlaubern, auf Hinweise zu Lärm, Wasserqualität, Umgebung des Hotels, Überfallgefahr zu achten und sie ernst zu nehmen. Wenn im Katalog beispielsweise steht, dass sich das Hotel in der Einflugschneise befindet, können Urlauber keine Regressforderungen wegen Fluglärm stellen. Eine derart klare Katalogsprache könnte das betreffende Hotel aber etliche Gäste kosten, weshalb einige Veranstalter einen "Mittelweg" wählen und in einem solchen Fall in der Nähe des Flughafens gelegen (schön-)schreiben. Und genau das ist nach Ansicht der Gerichte wiederum nicht zulässig. Die Richter monierten auch neu eröffnetes Hotel (für unvollendete Gartenanlagen und Kinderkrankheiten im Betriebsablauf), Hotel mit eigenem Strand (wenn eine Straße zu überqueren ist), internationales Publikum (für Hotellärm durch Gäste) und Hotel in zentraler Lage (für Verkehrslärm).

Doch inzwischen finden sich immer seltener solche Formulierungen; sensibilisiert durch die Urteile, gibt es in den großen Reiseunternehmen Lektoren, die die Reisekataloge Korrektur lesen. FTI beispielsweise breitet sein Sommerprogramm 2011 in 28 Katalogen aus - entsprechend groß ist die Anzahl der Autoren. Dennoch klingen die Beschreibungen, was Wortwahl, Synonyme, Metaphern und Syntax angeht, ähnlich. Das solle auch so sein, sagt Pressesprecher Christian Müller: "Die Autoren sind angehalten, auf 'Katalogsprache‘ und missverständliche Begriffe zu verzichten und Superlative nur dann zu verwenden, wenn sie nachweisbar zutreffen." Offenbar mit Erfolg, denn bei einer Stichprobe in den FTI-Katalogen fanden wir nur zwei Mal zweckmäßig eingerichtet, wobei sich die Formulierungen jeweils auf Zwei-Sterne-Unterkünfte bezogen.

Dertour, Meier’s Weltreisen und ADAC Reisen, die zur Touristikgruppe des Rewe-Konzerns gehören, haben ein "internes Handbuch, damit die Ausschreibungen in den verschiedenen Katalogen einheitlich formuliert sind", sagt Pressesprecherin Angela de Sando. Und auch die TUI betont, ihre Autoren mittels eines internen Leitfadens für Katalogformulierungen darauf einzuschwören, "keine falschen Erwartungen zu wecken". Pressesprecherin Kathrin Spichala: "Wir beschränken die Anzahl interpretierbarer Adjektive und stellen messbare Fakten in den Vordergrund, die klare Orientierung geben, etwa indem wir schreiben: 'Der Sandstrand ist 150 Meter vom Hotel entfernt und über eine Treppe zu erreichen.‘" Kundendienst und Rechtsbereich unterstützten die Katalogteams beim Schreiben der Texte. Zudem seien die Gästezufriedenheitswerte für das jeweilige Haus im Katalog abgedruckt, die sich in die Kategorien Hotel gesamt, Service, Einrichtung, Essen und Trinken, Umwelt unterteilten.

Doch so löblich die exakten, nüchternen Beschreibungen sind, so schwer lesbar sind inzwischen viele Texte. Ein Beispiel aus dem FTI-Katalog Mallorca, Seite 192: Dort stehen zum "Hotel Belvedere" in San Agustín unter dem Stichpunkt Ausstattung 13 Druckzeilen, in denen die Autoren 36 Informationen untergebracht haben! Einzig bei der Beschreibung der Lage lassen sich die Autoren zu einem lyrischen Satz hinreißen: "Ruhig auf einer Anhöhe gelegen und mit herrlichem Blick auf das Meer und das Hinterland." Aber was heißt eigentlich Anhöhe? Könnte sein, dass sich die Gerichte mit diesem Wort bald auseinandersetzen müssen.


Quelle: welt online
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #1
am: 20. März 2011, 08:50:24

Offline Limi

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Einzig bei der Beschreibung der Lage lassen sich die Autoren zu einem lyrischen Satz hinreißen: "Ruhig auf einer Anhöhe gelegen und mit herrlichem Blick auf das Meer und das Hinterland." Aber was heißt eigentlich Anhöhe? Könnte sein, dass sich die Gerichte mit diesem Wort bald auseinandersetzen müssen.

Wie hieß noch gleich der Film.... " Der Mann der auf einen Hügel stieg und von einem Berg herunter kam "

Ja, die Katalogsprache...Ich habe selber Jahre gebraucht um da hinter zu kommen ;D

Simone
Küchenschaben eignen sich hervorragend als Haustiere. Sie brauchen keinen Käfig und keine Pflege, suchen sich ihr Futter selbst und vermehren sich fleißig. Außerdem schrecken sie ungeliebte Verwandte ab.

Antwort #2
am: 20. März 2011, 08:53:51

Offline Ute13

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was nützt mir die klarste Katologsprache wenn ich dann doch nicht das Hotel bekomme was ich buche ???

LG Ute

Antwort #3
am: 20. März 2011, 09:09:13

Offline TC Melanie

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vielleicht solltest du dir mal über dein buchungsverhalten gedanken machen?!?  :ironie:  ;D troest
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