29. März 2024, 10:16:34

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: Tuifly  (Gelesen 17389 mal)

Antwort #15
am: 24. März 2011, 11:32:40

Offline Gitte

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Ich würde mal nachfragen, ob das Angebot auch einen Bustransfer von Palma zum ursprünglichen Zielflughafen beinhaltet.

aber bitte NUR mit Bus ;D

Vielleicht steht ja in den AGB, daß man/frau schwimmen können muss ?

Gitte

Antwort #16
am: 24. März 2011, 18:52:31

Offline Nadine

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*lach* Einfach nur voll daneben, oder?
Seit doch nicht so? Antalya und Mallorca ist doch fast das gleiche. Ein bisschen mehr Flexibilität bitte  :ironie:  :o:

Antwort #17
am: 24. März 2011, 20:31:42

Offline Thomas Michael

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Guten Abend!

Sag mal Melanie hast dort schon angerufen und gefragt was da los ist? :motz:

Naja TUI buchen Urlaub Verfluchen ...

Sowas hab ich auch zum ersten mal gelesen.

Frechheit von der Airline.

LG und schönen Abend
Thomas  :love:

Antwort #18
am: 24. März 2011, 20:54:25

Offline TC Melanie

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thomas ich buche die tuifly selbst schon lange nicht mehr, weil ich den zirkus nimmer mitmache, das geht ja nicht erst seit gestern so, dass die heute hü und morgen hott spielen, die paxe in maschinen setzen wo vorher kein mensch was vorher gehört hat oder mit einer bulgarischen maschine die paxe nach kreta fliegen lässt, - in dem glauben man hat ja tuifly gebucht, was soll da schief gehen! wenn ich sie buche, dann nur auf verantwortung der kunden oder die kunden buchen sie sich selber, - wenn was ist, lass ich die leute natürlich dann nicht im stich und helfe wo ich kann...aber.....das ist halt tuifly!
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #19
am: 24. März 2011, 21:15:06

Offline Thomas Michael

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Danke für Deine Nachricht.

Bin auch noch nicht mit TUI Fly geflogen. Die hatte voriges Jahr die Verbindung GRZ - Köln für einige Monate.

Wir wünschen Euch einen schönen Abend

LG  :lieb:

Antwort #20
am: 31. Januar 2012, 17:27:42

Offline manfred

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TUIFly hat ab heute für ausgesuchte Verbindungen ein 2:1 Angebot bis zum 8.2.12.

Pech für uns: Wir haben gestern gebucht, und prompt sind beide Flüge im Angebot.   :wut:    , aber auch für 228 € für einen Flug im Juni mit guten Flugzeiten kann man nichts sagen.

Manfred



Antwort #21
am: 17. März 2012, 09:14:25

Offline Reni

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Ich habe keine Macken! Das sind Special Effects !!!

Antwort #22
am: 26. Januar 2015, 18:35:40

Offline Carlos

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Bei TUI Fly können Urlauber mit Abflügen am Vormittag künftig ihr Gepäck nicht mehr am Vorabend einchecken. Der so genannte Vorabend-Drop-off an 14 Flughäfen wird zum 31. März abgeschafft....

.... Den Vorabend-Check-in hatte TUI Fly bereits im November abgeschafft. Wer sein Gepäck am Vorabend abgibt, muss sich nun vorab online einchecken.


Quelle: touristik-aktuell

Antwort #23
am: 24. November 2016, 08:37:01

Offline Anette01

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Zum 1. Dezember führt TUI Fly eine weitere Sitzplatzkategorie ein. Die Reihen zwei bis zehn in den Flugzeugen werden als „Front Seats“ deklariert, die Reservierung kostet fünf Euro mehr als bei einem Standardsitz ab Reihe elf. Ausgenommen sind die zwölf Comfort Seats in den Reihen zwei bis fünf, für die ein höheres Entgelt zu zahlen ist.

Im Gegenzug werden die Preise für Standardsitzplätze gesenkt: Für die Balearen, Kroatien und Österreich kostet die Reservierung nur noch sieben Euro, sechs Euro weniger als bisher, für die Kanaren, Madeira und Ägypten 13 Euro und damit drei Euro weniger, für die Kapverden 15 Euro, einen Euro weniger als bisher. Für alle anderen Ziele sinkt der Preis von 13 auf zehn Euro.

Für die kurzen Strecken auf die Balearen, nach Kroatien und Österreich werden auch die XL-Seats und die Comfort Seats um jeweils fünf Euro günstiger und kosten 15 beziehungsweise 20 Euro. Für die Front Seats müssen künftig auch Inhaber der TUI Card Gold zahlen: Sie erhalten eine Reservierung für fünf Euro, die Standardsitze gibt es für sie weiterhin kostenlos.

 http://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/verkehr/news/datum/2016/11/23/tui-fly-fuenf-euro-mehr-fuer-front-seats/
LG Anette

Antwort #24
am: 14. Februar 2017, 14:56:32

Offline Carlos

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... Der Umsatz der TUI-Gruppe wuchs um 8,5 Prozent auf 3,5 Milliarden Euro. Das Ergebnis des Konzerns wäre noch besser ausgefallen, hätte es Anfang Oktober 2016 nicht die „überdurchschnittlich hohen krankheitsbedingte Ausfälle des Personals bei TUI Fly“ gegeben, wie der aktuelle Quartalsbericht den wilden Streik in Zusammenhang mit dem Umbau der Airline umschreibt.

Die Kosten dafür beziffert TUI-Chef Fritz Joussen auf rund 22 Millionen Euro. Ob diese Zahl nach den Gerichtsprozessen mit zahlreichen Kunden weiter nach oben gehen könnte, ist offen ....


Quelle: ta

Antwort #25
am: 15. Februar 2017, 13:11:39

Offline Carlos

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Passend zur gestrigen Meldung  :coolman:

Viele Betroffene des Herbst-Chaos haben Klage eingereicht, allein beim Amtsgericht Hannover sind bereits mehr als 700 Zivilverfahren anhängig. Dort hat hat TUIfly am Mittwoch verloren: Sie muss zwei Klägern Entschädigungen zahlen. Ein Rentnerehepaar aus Bergisch Gladbach hat Anspruch auf 800 Euro Entschädigung, weil es fast vier Stunden später als geplant auf Kos landete. Neben Zinsen muss die TUIfly auch die Kosten des Rechtsstreits übernehmen.

Ein Sprecher der TUI Deutschland betonte mit Hinweis auf zwei frühere Urteile zu Gunsten des Unternehmens: "Wir werden zunächst wohl immer ein uneinheitliches Bild haben, bleiben aber bei unserer Linie: Wir wollen ein Gefühl dafür bekommen, wie die Amtsrichter das in Summe bewerten."


Quelle: spiegel.de  :beitrag:

Antwort #26
am: 15. Februar 2017, 13:36:34

Offline Ute13

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Zitat
"Wir werden zunächst wohl immer ein uneinheitliches Bild haben, bleiben aber bei unserer Linie: Wir wollen ein Gefühl dafür bekommen, wie die Amtsrichter das in Summe bewerten."

genau wie viele haben keine Rechtsschutzversicherungen und scheuen aus diesem Grunde schon ein Klage.

Freiwillig wollen die alle doch kaum zahlen  >:(


Antwort #27
am: 15. Februar 2017, 14:01:46

Offline Carlos

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Auch die Fluggasthelfer-Portale nehmen sich der TUIfly Fälle an.
Ich persönlich würde (egal ob mit oder ohne Zusage unserer Rechtschutzversicheung) die im  >> Fluggasthelfer-Portale - Thread << verlinkte Kanzlei beauftragen  :)

Antwort #28
am: 24. Februar 2017, 20:31:07

Offline Carlos

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Der Druck auf Tuifly wächst, denn nun geht auch das Internetportal Flightright juristisch gegen die Airline vor. Es geht um Entschädigungen für Tausende Passagiere ..... Bislang gibt es bereits mehr als 800 Verfahren an deutschen Gerichten, die Zahl könnte noch einmal deutlich steigen, denn allein Flightright vertritt 8600 Passagiere. Wie viele Personen insgesamt betroffen waren, will Tuifly nicht sagen. Nach Schätzungen der WirtschaftsWoche dürfte die Zahl bei etwa 30.000 liegen ....

Quelle: wiwo.de

Antwort #29
am: 06. April 2017, 14:53:28

Offline Carlos

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Amtsgericht Hannover legt Tuifly-Klagen dem EuGH vor

Nach dem Chaos um ausgefallene und verspätete Flüge im Herbst 2016 hat das Amtsgericht Hannover den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. Geklärt werden solle, ob massenhafte Krankmeldungen von Airline-Crews einen außergewöhnlichen Umstand darstellen - und falls ja, wie hoch die Abwesenheitsquote sein muss, teilte das Amtsgericht am Donnerstag mit. Auch solle der EuGH entscheiden, ob ein wilder Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt. Insgesamt geht es um acht Verfahren zur Entschädigung von Fluggästen. Signalwirkung für die anderen anhängigen rund 1400 Fälle erwartet Gerichtssprecher Jens Buck nicht. Bis zur Entscheidung werde es voraussichtlich eineinhalb Jahre dauern.
Quelle: t-online



Dazu die Presseinformation des Amtsgericht Hannover >> klick <<

Das Amtsgericht Hannover hat heute durch RiAG Dr. Daniel Blankenburg acht Verfahren über die Entschädigung von Fluggästen nach vielfachen Krankmeldungen bei einem Flugreiseanbieter ausgesetzt. Die Verfahren wurden zur Entscheidung folgender Rechtsfragen dem EuGH vorgelegt:

1. Stellt die Abwesenheit eines für die Durchführung von Flügen erheblichen Teils des Personals des ausführenden Luftfahrtunternehmens aufgrund von Krankmeldungen einen außergewöhnlichen Umstand dar? Falls Frage 1 bejaht werden sollte: wie hoch muss die Abwesenheitsquote sein, um einen solchen Umstand anzunehmen?

2. Falls Frage 1 verneint werden sollte: stellt die Abwesenheit eines für die Durchführung von Flügen erheblichen Teils des Personals des ausführenden Luftfahrtunternehmens aufgrund einer arbeitsrechtlich und tarifrechtlich nicht legitimierten Arbeitsniederlegung („wilder Streik") einen außergewöhnlichen Umstand dar? Falls Frage 2 bejaht werden sollte: wie hoch muss die Abwesenheitsquote sein, um einen solchen Umstand anzunehmen?

3. Falls Frage 1 oder 2 bejaht werden sollten: muss der außergewöhnliche Umstand beim annullierten Flug selbst vorgelegen haben oder ist das ausführende Luftfahrtunternehmen berechtigt, aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen einen neuen Flugplan aufzustellen?

4. Falls Frage 1 oder 2 bejaht werden sollten: kommt es bei der Vermeidbarkeit auf den außergewöhnlichen Umstand oder aber die Folgen des Eintritts des außergewöhnlichen Umstands an?

......

Die Beklagte wendet jeweils ein, aufgrund eines außergewöhnlichen Umstandes infolge eines sogenannten „wilden Streiks" nicht in der Lage gewesen zu sein, die Flüge ordnungsgemäß zu erfüllen. Aufgrund dieses Umstandes meint sie, von der Leistungsverpflichtung frei gewesen zu sein.

Das Gericht ist der Auffassung, dass die Entscheidung der oben genannten Rechtsfragen durch den EuGH für die Entscheidung dieses Verfahrens von Bedeutung ist.