Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten grundsätzlich nicht. Private Krankenkassen eventuell in Ausnahmefällen.
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für Voruntersuchung und für refraktive Eingriffe generell nicht. Einzelne private Krankenversicherungen haben schon Mitglieder geworben, indem auch die Kosten für refraktive Eingriffe als Leistungen deklariert wurden. Sicher ist es sinnvoll, vor einer solchen Behandlung gezielt bei der eigenen Krankenkasse nach einer evtl. Kostenübernahme zu fragen. In der Regel müssen die Kosten jedoch selbst getragen werden.
Nach dem deutschen Steuerrecht in § 33 EStG sind ärztliche Behandlungen und auch notwendige Operationen außergewöhnliche Belastungen, sofern sie eine bestimmte Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, die von der Familiensituation abhängig ist. Nach der Rechtsprechung und den Anweisungen der Finanzdirektionen wird eine Augenlaserbehandlung ebenfalls als eine solche außergewöhnlich Belastung anerkannt. Man muss in seiner Steuerklärung also nur einen Beweis für die entstandenen Kosten erbringen und kann diese somit von der Steuer absetzen.
Das ist wie oft bei Behörden unterschiedlich bewertet worden.
Manche haben die Kosten anerkannt, andere widerum nicht - so ist das in Deutschland.
Gruss
Manfred