Gaga-Urteil für Einkaufs-Passagen
Rauchen im Stehen erlaubt, im Sitzen verboten!
Stuttgart - Irres Urteil zum Rauchverbot im Ländle! Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied jetzt, dass Rauchen in Einkaufspassagen verboten ist, wenn man dabei in einem Café sitzt.
Es ist aber erlaubt, wenn man durch die Passage läuft.
Ein Kneipen-Betreiber in einer Einkaufspassage hatte geklagt, weil das Rauchverbot gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Dort sei den Kunden erlaubt, mit Fluppe durch die Passage zu flanieren.
Das Gericht sah’s anders: Die Fläche des Cafés sei keine Außen-Gastronomie und unterliege damit dem Rauchverbot (Az: 10S2533/09).
DEHOGA-Sprecher Daniel Ohl (44): „Schwer nachzuvollziehen, dass Rauchen für Gaststätten-Besucher verboten ist, während im selben Bereich beim Vorbeigehen geraucht werden darf.“
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