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Autor Thema: Neue Regelung für Langzeiter tritt in Kraft!  (Gelesen 35249 mal)

119 Antworten am Neue Regelung für Langzeiter tritt in Kraft!
am: 15. Dezember 2011, 08:04:16

Offline TC Melanie

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Nur noch 90 Tage Aufenthalt innerhalb von sechs Monaten möglich. Ab Februar 2012 tritt ein neues Gesetz in Kraft: Danach können sich Ausländer innerhalb von sechs Monaten nur noch 90 Tage in der Türkei aufhalten. Entscheidend ist das Datum der jeweils ersten Einreise. Ab diesem Datum beginnt die 180-Tage-Frist. Innerhalb dieser 180 Tage sind maximal 90 Tage Aufenthalt erlaubt. Mehrere Aufenthalte werden zusammengezählt. Ein halbes Jahr nach der ersten Einreise beginnt ein neuer 180-Tage-Zeitraum.

Die Neuregelung betrifft Langzeiturlauber und Residenten gleichermassen. Viele Residenten sind bisher kurz vor Ablauf der 90-Tage kurz nach Deutschland oder Zypern gereist, um einen Tag später erneut einzureisen. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein.

Quelle: türkei-zeitung

achtung, zwischen der letzten ausreise und der erneuten einreise müssen 90 tage liegen!
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #1
am: 15. Dezember 2011, 08:35:14

Offline Gitte

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Aus welchen Grund wird denn eine solche Regelung eingeführt ?

Gitte

Antwort #2
am: 15. Dezember 2011, 08:37:23

Hexenschnecke

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Das ist um Schwarzarbeiter abzuschrecken.

Antwort #3
am: 15. Dezember 2011, 08:42:39

Offline TC Melanie

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das ist sicher richtig und wichtig, allerdings wird der strom der langzeiter abreissen. keiner von den alten leuten wird sich gross zum konsulat hier begegeben und ein visum beantragen! selbst wenn wir reisebüros das erledigen wöllten, kämen wir in argen zugzwang, denn das konsulat und die postalische oder telefonische kommunikation ist eine einzige katastrophe! vielleicht richten sie ja noch einen onlinedienst auf den jeweiligen seiten ein, - was wünschenswert wäre!
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #4
am: 15. Dezember 2011, 08:52:06

Hexenschnecke

  • Gast
das ist so wie alles was mit Behörde in der Türkei zutun hat. Tolle Idee....Umsetzung Note 6. Ist das gleiche wie die Vergebung der Arbeitsgenehmigungen. Geschrieben steht einiges, aber umsetzen ist fast unmöglich. Nachfragen bei der Auslaenderpolizei nutzlos. Behördengaenge ewig, stressig, und dann wundern sie sich das so viele schwarz arbeiten.

Antwort #5
am: 15. Dezember 2011, 09:33:43

Offline Floh

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Bei  http://www.vaybee.de/deutsch/channel/re … 102992.php


steht im Bericht noch das;

Ausländer die sich länger als 3 Monate am Stück in der Türkei aufhalten, sind jetzt gezwungen sich eine Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) zu beschaffen.

Für eine Aufenthaltsgenehmigung verlangt die Türkei den Nachweis von Immobilienbesitz, Rentenbescheid, Verdienstbescheinigung oder einem Bankkonto in der Türkei. Die Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) wird zunächst für 1 Jahr, dann für 3 und schließlich für 5 Jahre erteilt. Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht sieht die türkische Gesetzgebung derzeit noch nicht vor.
http://www.razyboard.com/system/user_tomtom35.html
http://www.tomtominoezdere.wg.am
http://www.tierheim-oezdere.de


Anna-Maria 21.12.2001
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Antwort #6
am: 15. Dezember 2011, 17:23:17

Offline Willi

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Floh, dein Link funktioniert bei mir nicht  :'(

Melanie, kannst du einen Link einstellen?

Man müßte sich den genauen Gesetzestext mal anschauen, doch dazu müßte man nicht nur türkisch sondern auch das Juristen-Türkisch können...
Ich habe schon unterschiedliches dazu gelesen, manche vertreten die Ansicht, daß es sich um die beiden Halbjahre handelt, also Jan-Juni und Juli-Dez.
Die Zusammenzählung der Aufenthaltstage ist mir neu. Doch wie würde das in der Praxis aussehen?
Nehmen wir mal unsere diesjährigen Winteraufenthalte, 6 + 8 Wochen = 14 Wochen, nur 12 erlaubt - Strafe bei der Ausreise und Einreiseverbot????
Oder bei der 2. Einreise wird ein nichtverständlicher Stempel erteilt  :klatsch:

Nehmen wir mal an, irgendjemand hilft beim Amt und man stellt ein Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Ich glaube kaum, daß diese dann kostenlos ist  :
Nur wer dokumentiert, kann seine Erinnerungen beweisen...

Antwort #7
am: 15. Dezember 2011, 17:34:00

Offline Floh

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Antwort #8
am: 15. Dezember 2011, 17:35:33

Offline Bienchen

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Was immer auch geschieht: Nie sollt Ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken! (Erich Kästner)

Antwort #9
am: 15. Dezember 2011, 17:48:22

Offline Willi

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Jetzt klappte es,  :dafür:    thx    heuschnupfen Floh
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Antwort #10
am: 28. Januar 2012, 11:31:11

Offline Carlos

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Mittlerweile gibt es auch beim >> Auswärtigen Amt << einen Hinweis zur neuen Regelung

Antwort #11
am: 28. Januar 2012, 13:55:38

Offline Reyhan

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Ich versteh das Problem nicht.

Wenn man aus der TR nach DE mit einem Touristenvisum einreist, gilt auch die 90 Tage Regelung . Auch hier müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein / werden wenn man länger bleiben möchte.

Reyhan



Antwort #12
am: 28. Januar 2012, 14:11:26

Offline Carlos

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Antwort #13
am: 28. Januar 2012, 16:26:56

Offline Willi

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Wir sind im Winter 5 Monate in der Türkei. Bisher klappte das ganz ausgezeichnet. 2 Aufenthalte, jeweils ein Einreisevisum. Das ist nun vorbei. Ich kann nun nicht mehr 2 Reisen sofort buchen. Nichts gegen eine Aufenthaltsgenehmigung. Doch man müßte die Bedingungen kennen... Alles was ich bisher gelesen habe, ist sehr vage.
Nur wer dokumentiert, kann seine Erinnerungen beweisen...

Antwort #14
am: 28. Februar 2012, 08:37:56

Offline TC Melanie

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willi das touristenvisum zu bekommen ist ganz einfach und wird in der regel am selben tag am konsulat erstellt. für dich wäre glaube ich mainz zuständig.
einfach pass und buchungsunterlagen (auf option) mitbringen, passbilder, fertig!

aber dennoch!

Neue Einreisebestimmungen schaden dem Türkeitourismus“

Kadir Uğur, einer der Doyens des Türkeitourismus und Chef des Spezialveranstalters Bentour Swiss mahnt: Die neuen Einreisebestimmungen der Türkei werden sich negativ auf den Tourismus auswirken.

Die Türkei hat ihre Einreisebestimmungen für Besucher aus Deutschland verändert. Konnte man sich früher ohne Visum 90 Tage lang in der Türkei aufhalten, dann einen Tag aus- und gleich wieder einreisen, so fordert der türkische Staat nun, dass man sich 180 Tage im Ausland aufgehalten haben muss, damit man erneut das Anrecht auf 90 Tage visumsfreien Aufenthalt in der Türkei erhält.

 

Diese Neuregelung betrifft vor allem Menschen, die sich in der Türkei eine Immobilie gekauft haben und sich länger als drei Monate am Stück dort aufhalten wollen. Sie müssen sich nun eine Aufenthaltserlaubnis besorgen – und das ist nicht immer gerade einfach.

Wie Kadir Uğur anmerkt, trifft diese Neuregelung jedoch auch den Tourismus. Zum einen gebe man damit den Urlaubern das Gefühl, sie seien nicht mehr so erwünscht wie früher: „Die Leute nehmen das so wahr, als seien sie in der Türkei nicht mehr erwünscht,“ sagte der Touristiker dem türkischen Portal Turizm Güncel. Auswirkungen hat dies aber auch auf die Mitarbeiter von Reiseveranstaltern, die aus den Ausland anreisen und in der Türkei tätig werden sollen: „Ich kann die Leute doch nicht für nur drei Monate einstellen und in die Türkei schicken, damit sie sich dort um unsere deutsch- und französischsprachigen Gäste kümmern. Darauf lässt sich doch niemand ein.“

Kadir Uğur beklagt vor allem, dass sich zur Zeit niemand öffentlich Gedanken über mögliche negative Auswirkungen der neuen Einreisebestimmungen macht. „Dabei ist doch klar, welche Auswirkungen das haben wird,“ ist er überzeugt.

Klar ist auch, dass die Türkei mit diesen Einreisebestimmungen keinen Langzeiturlaub von über drei Monaten Dauer für die Wintermonate mehr anbieten kann.

Quelle: tourexpi
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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