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Autor Thema: Schiffsunglück in Italien  (Gelesen 9347 mal)

Antwort #30
am: 17. Januar 2012, 12:17:50

Offline Gitte

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Vielleicht muss man in den Arbeitsvertrag des Kapitäns schauen......!

Gitte

Antwort #31
am: 17. Januar 2012, 12:25:17

Offline Tom-Pit

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Vielleicht muss man in den Arbeitsvertrag des Kapitäns schauen......!

Gitte

und da steht dann drinnen, wenn er bei einer Haverie nicht als letzter von der

Brücke geht muss er in Knast ?? Entschuldige bitte, Träume weiter so einen Arbeitsvertrag wird es wohl

nicht geben.

Antwort #32
am: 17. Januar 2012, 12:26:02

Kaefer

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Zitat
Übrigens rechtlich gesehen kann der Kapitän sich retten wann er will, das er als letztes das Schiff verlässt ist
ein Ehrenkodex der nicht strafbar ist wenn er gebrochen wird.

anscheinend ist das in Italien nicht so, das kann sogar mit Gefängnis bestraft werden, wenn der Kapitän nicht als letztes von Bord geht. Kam am Sonntagabend in den Nachrichten.
http://www.stern.de/politik/ehrenkodex-kapitaen-verlaesst-als-letzter-das-schiff-1774406.html
Ehrenkodex - Kapitän verlässt als letzter das Schiff «Der Kapitän verlässt als letzter das sinkende Schiff» - das ist keine Pflicht, sondern eher ein Ehrenkodex.

Bremen (dpa) - «Der Kapitän verlässt als letzter das sinkende Schiff» - das ist keine Pflicht, sondern eher ein Ehrenkodex.

«Mir ist keine Rechtsquelle bekannt, die das Verweilen des Kapitäns an Bord bis zum letzten Moment vorschreibt», sagte Kapitän Willi Wittig, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Kapitäne und des Internationalen Kapitänsverbandes, am Montag. Es sei eine persönliche Entscheidung des Kapitäns, bis zum Schluss auf dem Schiff zu bleiben. Das sei mehr in dem Sinne zu verstehen, zu zeigen, dass Kapitäne die übergeordnete Verantwortung für das gesamte Schiff haben. «Das ist keine Rechtsverpflichtung.»



Tom Pit ich will nicht rum rechteln, das haben sie wirklich am Sonntag so in den Nachrichten gebracht, dieser Ehrenkodex gibt es in der Schifffahrt ja schon immer... aber wer weiss, so wie es die Gitte schrieb, kann es ja auch im Arbeitsvertrag stehen, bei uns gibt es auch Klauseln in Arbeitsverträge die nicht immer "sauber" sind!!

Antwort #33
am: 17. Januar 2012, 12:27:53

Offline Tom-Pit

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Ich wollte auch nur Informieren...

Antwort #34
am: 17. Januar 2012, 12:28:37

Kaefer

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joooo ich auch  :welcome:

Antwort #35
am: 17. Januar 2012, 12:33:32

Kaefer

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Während die Zahl der Toten und Vermissten nach der Havarie des Kreuzfahrtschiffes "Costa Concordia" weiter steigt (sechs Tote, 29 Vermisste), erscheint das Verhalten des Kapitäns während der Katastrophe in immer schlechteren Licht. Mitschnitte von Telefonaten mit der italienischen Hafenbehörde belasten Francesco Schettino schwer und erhärten den von Zeugen geäußerten Verdacht, der Kapitän habe das Unglücksschiff sehr früh sich selbst überlassen.
Einem unbestätigten Bericht der italienischen Zeitung "Il Fatto Quotidiano" soll der Kapitän später, als er sich bereits an Land geflüchtet hatte, ein Taxi gerufen haben. "Bringen Sie mich weg von hier", soll er dem Taxifahrer gesagt haben. Der Kapitän habe einen weißen Gala-Dinner-Anzug getragen, heißt es in dem Bericht. Der Fahrer habe den Kapitän mit zu sich nach Hause genommen. Schettino sei benommen, aber nicht in Panik gewesen, erzählte der Taxifahrer weiter. Der Kapitän habe daraufhin mehrere Anrufe der Küstenwache von Livorno erhalten, die ihn aufgefordert habe, an Bord zurückzukehren, der Kommandant aber habe sich geweigert.

Inzwischen gehen auch Vertreter des italienischen Kreuzfahrt-Unternehmens Costa Crociere immer mehr auf Distanz zu dem Kapitän, nachdem sie ihn kurz nach dem Unglück noch in Schutz genommen hatten. Er habe seine Route eigenmächtig geändert, erklärte der deutsche Geschäftsführer von Costa Crociere in Hamburg, Heiko Jensen. Falsche Seekarten seien nicht Schuld an dem Unglück gewesen. Jensen erklärte: "Der Kapitän war zum Zeitpunkt des Unfalls auf der Brücke und hat das Schiff manuell gesteuert."

Nach einem Zeitungsbericht war der Kapitän extra nah an der Insel Giglio vorbeigefahren, um einem auf dem Schiff arbeitenden Kellner einen Gefallen zu tun.
Laut der Zeitung "Corriere della Sera" ließ Schettino kurz vor dem Unglück Oberkellner Antonello Tievoli auf die Kommandobrücke rufen. "Antonello, schau mal, wir sind ganz nahe an Deinem Giglio", habe er zu dem Kellner gesagt, zitierte das Blatt Zeugen. Daraufhin habe Tievoli gewarnt: "Vorsicht, wir sind extrem nahe am Ufer." Unmittelbar darauf lief das Schiff auf Felsen auf.
Dem Bericht zufolge hatte Tievoli einige Tage vor dem Unfall frei bekommen sollen, musste aber wegen Personalproblemen an Bord bleiben. Schettino habe ihm deshalb eine Freude machen wollen, indem er wenigstens nahe an Tievolis Heimatinsel vorbeifuhr. Dem "Corriere" zufolge soll der Oberkellner von der Staatsanwaltschaft zu dem Vorfall vernommen werden.

Quelle: t-online.de

Antwort #36
am: 17. Januar 2012, 12:37:01

Edgar

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Vielleicht muss man in den Arbeitsvertrag des Kapitäns schauen......!

Gitte

Seit wann können (privatrechtliche) Arbeitsverträge strafrechtliche (öffentlich-rechtliche) Sanktionen enthalten?

Antwort #37
am: 17. Januar 2012, 12:52:18

Offline Arkadas

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anscheinend ist das in Italien nicht so, das kann sogar mit Gefängnis bestraft werden, wenn der Kapitän nicht als letztes von Bord geht. Kam am Sonntagabend in den Nachrichten.

Das habe ich so auch in den Nachrichten gehört!

Antwort #38
am: 17. Januar 2012, 12:56:01

Offline Arkadas

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Achja, Sicherheitssensoren ...... Kreuzfahrtschiffe haben serienmäßig keine Sonaranlagen um Hindernisse in der Tiefe aufzuspüren - das ist Kriegsschiffen vorbehalten!

Und diese Felsenformation soll sogar nen eigenen Namen haben und ist wohl in jeder Seekarte verzeichnet!

Antwort #39
am: 17. Januar 2012, 12:56:04

Offline Gitte

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Vielleicht muss man in den Arbeitsvertrag des Kapitäns schauen......!

Gitte

Seit wann können (privatrechtliche) Arbeitsverträge strafrechtliche (öffentlich-rechtliche) Sanktionen enthalten?

Ich habe ja nicht gesagt, dass in dem Arbeitsvertrag strafrechtliche Sanktionen enthalten sein müssen oder können, aber vielleicht steht da tatsächlich drin, dass er im Notfall das Schiff als Letzter zu verlassen hat.Vertrag ist eben Vertrag und notfalls kann ihn dieser Vertragsverstoß ja den (dienstlichen) Kopf kosten....so meinte ich das und nicht anders.

Gitte

Antwort #40
am: 17. Januar 2012, 13:03:13

Offline Arkadas

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Ich habe ja nicht gesagt, dass in dem Arbeitsvertrag strafrechtliche Sanktionen enthalten sein müssen oder können, aber vielleicht steht da tatsächlich drin, dass er im Notfall das Schiff als Letzter zu verlassen hat.Vertrag ist eben Vertrag und notfalls kann ihn dieser Vertragsverstoß ja den (dienstlichen) Kopf kosten....so meinte ich das und nicht anders.



Hah, dann wäre der Arbeitsvertrag nicht gültig und den Kopf kostet das kaum - der ist nun eh schon ab - der darf wenn er je aus dem Knast kommt höchstens mal ein Ruderboot steuern - aber ohne Fahrgäste!

Antwort #41
am: 17. Januar 2012, 13:04:53

Offline Gitte

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Wenn jemand Zeit und Lust hat, kann sich das ja mal durchlesen, danach ist man dann völlig konfus:

Seemannsgesetz
SeemG
Ausfertigungsdatum: 26.07.1957
Vollzitat:
"Seemannsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9513-1, veröffentlichten bereinigten
Fassung, das zuletzt durch Artikel 324 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden
ist"
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 324 V v. 31.10.2006 I 2407

Quelle :Gesetze im Interneet/seemannsrecht/de

Antwort #42
am: 17. Januar 2012, 13:05:46

Offline Tom-Pit

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Die Staatsanwaltschaft in Italien ermittelt ja auch nicht wegen seines vorzeitigen Verlassen , wenn er keinen in Gefahr bringt.

Nur er hat die Passagiere sich selbst Überlassen und hat keine Evakuierung geleitet wie es sich für einen guten Kapitän gehört

 und ist vor seiner Verantwortung geflohen. Meiner Meinung nach ist das auch nicht mit einer Kurzschlussreaktion

zu Rechtfertigen. Ein Mann, verantwortlich für 4290 Menschen, muss besonnen Reagieren und er kann oder konnte

ja auch noch delegieren wofür gibt einen 1.,2.3. Offizier die in solcher Situation auch Verantwortung zu Tragen haben.

Sich aber vom "Acker machen" war die schlechteste Lösung und dafür gibt es keine Entschuldigung.

Anscheinend haben die Herren Offiziere in der Seefahrtsschule bei den Kapitel Notfälle alle geschwänzt

und lieber Cappuccino  getrunken.

Antwort #43
am: 17. Januar 2012, 13:10:49

Offline Tom-Pit

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Achja, Sicherheitssensoren ...... Kreuzfahrtschiffe haben serienmäßig keine Sonaranlagen um Hindernisse in der Tiefe aufzuspüren - das ist Kriegsschiffen vorbehalten!

Und diese Felsenformation soll sogar nen eigenen Namen haben und ist wohl in jeder Seekarte verzeichnet!

Jedes Schiff, Krabbenkutter haben schon solche - man nennt es auch Echolot- Hatten wir übrigens schon vor 20 Jahren
auf unseren Sportboot.


Antwort #44
am: 17. Januar 2012, 13:12:32

Offline Tom-Pit

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anscheinend ist das in Italien nicht so, das kann sogar mit Gefängnis bestraft werden, wenn der Kapitän nicht als letztes von Bord geht. Kam am Sonntagabend in den Nachrichten.

Das habe ich so auch in den Nachrichten gehört!

Ist aber definitiv falsch - du glaubst doch sonst auch nicht alles was durch die Medien zuerst geistert in der ersten
Aufregung.