Batterie leer, Flugzeug weg
Wenn die Batterie im Herzschrittmacher schwächer wird, ist das unerfreulich, da der Patient zum Batteriewechsel unters Chirurgenmesser muss. Noch unerfreulicher wird der Fall, wenn der Herzschrittmacher kurz vor einem geplanten Urlaub zu versagen droht und daher die Reise nicht angetreten werden kann.
Ein Kläger, der unter chronischem Vorhofflimmern leidet, hatte vor 14 Jahren einen Schrittmacher bekommen, bei dem nach sieben Jahren schon einmal die Batterie gewechselt werden musste.
Dem Urlauber hätte klar sein müssen, so das Gericht, dass auch die zweiten Batterien bald erschöpft sein würden - also musste er nicht nur auf den Urlaub verzichten, sondern den Ausfall auch noch selbst zahlen.
Denn der Patient ist zwar schwer erkrankt, jedoch nicht "unerwartet" - die Voraussetzung für eine Zahlung.
Amtsgericht München, Az.: 242 C 37052/05. Quelle: dpa