Dass eine Dusche und deren Umgebung rutschig sein können, müsse jeder Gast selbst wissen, so die Urteilsbegründung.
Nicht für alles haften Andere: Wenn ein Hotelgast beim Duschen ausrutscht, ist er laut Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 1 U 243/11) in der Regel selbst Schuld. Die Begründung: Jeder Gast muss selbst wissen, dass es im Bereich einer Dusche rutschig sein kann, und auch wenn Haltevorrichtungen fehlten, müsse man besonders vorsichtig sein.
Wie dpa berichtet, wies das Gericht damit die Klage einer Frau ab, die beim Verlassen der Dusche gestürzt war und dem Hotelier vorgeworfen hatte, er habe seine Verkehrspflicht verletzt. Das Gericht hielt dagegen, die Frau sei Opfer des allgemeinen Lebensrisikos und habe sich zudem unachtsam verhalten.
Es gehöre zum Allgemeinwissen, dass der Boden des Duschbereichs nach der Dusche nass und damit rutschig sei, und die Frau hätte sich an der Kabinenwand abstützen können.
Quelle: tourexpi
wenn ich an so manche wanneneinstiege in einigen hotels denke........das kommt einem eiertanz gleich!