19. April 2024, 06:13:50

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: 10 Fälle, bei denen Reiseversicherungen nicht zahlen  (Gelesen 1047 mal)

0 Antworten am 10 Fälle, bei denen Reiseversicherungen nicht zahlen
am: 24. März 2012, 10:16:13

Offline TC Melanie

  • Moderatööör
  • Uzmanlar....!
  • *
  • 41185
    • Fly away Die Reiseagentur - Traumland Türkei vom Profi!
Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Doch auch hier lauern einige Risiken, die einem ganz schnell einen Strich durch die Rechnung machen können. Zwar will man bei der Urlaubsplanung nicht gleich den Teufel an die Wand malen, doch um böse und vor allem kostenspielige Überraschungen zu vermeiden, schließt man am besten eine Reiseversicherung ab.

Auslandsreiseversicherungen gibt es schon für unter 10 Euro. Als Faustregel gilt: Um die passende Versicherung zu finden, sollten die verschiedenen Anbieter vorher verglichen werden. Stiftung Warentest bietet einen soliden Maßstab und eine seriöse Empfehlung für Reisende.

 

Doch egal für welche Reiseversicherung man sich auch entscheidet, jeder Versicherungsvertrag ist mit bestimmten Pflichten für den Versicherungsnehmer verbunden. Hält man diese nicht ein, greift die Versicherung nicht.


Damit Sie sorgenfrei in den Urlaub fahren können, zeigt Skyscanner hier 10 der häufigsten Gründe, aus denen Versicherungsansprüche abgelehnt werden können:

 
1) Nichtangabe von Vorerkrankungen

Vorerkrankungen, insbesondere schwerwiegende oder chronische, müssen IMMER korrekt angegeben werden, sofern dies vom Versicherungsunternehmen verlangt wird.

 
2) Nichtbeachtung der polizeilichen Meldepflicht

Wenn Sie während Ihrer Reise Opfer eines Diebstahls werden, MÜSSEN Sie dies umgehend der örtlichen Polizei melden und sich den Versicherungsfall polizeilich bestätigen lassen.

 
3) Ausüben von Aktivitäten, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind

Gerade sportlich aktive Urlauber, sollten UNBEDINGT darauf achten, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls für die jeweilige Sportart (z. B. Skifahren, Fallschirmspringen etc.) greift. Viele Versicherungen schließen eine ganze Reihe von Sportarten vom Versicherungsschutz aus. Lesen Sie also das Kleingedruckte.

 
4) Alkohol- und Drogenmissbrauch

Wie zu erwarten, besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Unfall bzw. Schaden durch den Missbrauch von Drogen oder Alkohol verursacht wurde.

 
5) Reiserücktritt aus Angst vor Terroranschlägen/innere Unruhen

Die Angst vor Terror, Krieg oder inneren Unruhen ist kein Stornierungsgrund und die Reiserücktrittsversicherung zahlt in solchen Fällen nicht. Wird der Reisende während seines Urlaubs jedoch von einem solchen Ereignis überrascht, besteht in der Regel ein Versicherungsschutz.

 
6) Folgeschäden

Je nach Reiseversicherung können Ansprüche auf Ersatz etwaiger Folgeschäden nicht immer geltend gemacht werden (z. B. im Falle eines Schlüsselverlustes zahlt der Versicherer möglicherweise für die Schlüssel jedoch nicht für die Auswechslung von Schlössern).

 
7) Entgangene Urlaubsfreuden

Entgangene Urlaubsfreuden kann Ihnen keiner ersetzen, den versicherten Schaden allerdings schon. Ob Sie eine Deckungszusage für einen solchen Fall erhalten, hängt jedoch von der jeweiligen Versicherung ab.

 
8) Beteiligung an Schlägereien

Bei der „freiwilligen Teilnahme“ an Raufereien und Schlägereien besteht selbstredend kein Anspruch auf Versicherungsleistungen. Kann der Versicherte jedoch nachweisen, dass er als Unbeteiligter oder bei Hilfeleistung durch die Streitenden verletzt wurde, besteht i.d.R. Leistungsanspruch.

 
9) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Schäden, die durch die versicherte Person vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden sind, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Gerade bei Reisegepäckversicherungen ist der Terminus „grobe Fahrlässigkeit“ von besonderer Bedeutung. Wenn das Gepäckstück auch nur für einen Moment unbeaufsichtigt ist und genau in diesem Moment gestohlen wird, spricht man bereits von grober Fahrlässigkeit.

 
10) Berufliche Tätigkeit

Geht man während der Reise einer beruflichen Tätigkeit nach, greifen Reiseversicherungen bei Schäden, die sich im Zusammenhang mit der Ausübung dieser ergeben, allgemein nicht.

Quelle: tourexpi
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!


There are no comments for this topic. Do you want to be the first?