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Autor Thema: Kinderpässe - sinnvoll oder Abzocke?-  (Gelesen 7996 mal)

Antwort #15
am: 26. Juni 2012, 13:45:23

DeJe

  • Gast
Wer schon einen gültigen Kindereintrag hat, brauch keinen extra!

Aber gilt der Pass mit dem Kindereintrag denn danach noch? Ja. Das ist in der EU-Passverordnung ganz klar geregelt: "Für den Inhaber des Dokuments wird die ursprüngliche Gültigkeit (...) nicht beeinträchtigt." Eltern müssen also - wenn das Gültigkeitsdatum ihrer Pässe noch nicht überschritten ist - keine neuen Dokumente beantragen. Gültige Pässe mit ungültigem Kindereintrag könnten sich nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.

Quelle

Ela, das bezieht auf die gültigkeit des Passes für die Eltern, der bleibt auch mit dem ungültigen Kidereintrag weiter gültig. Für das Kind gibt es keine Ausnahme, es braucht ein eigenes Dokument.