Adults only-Urteil: Veranstalter darf Kinder aus Hotel verbannen
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, darf ein Reiseveranstalter Hotels ausschließlich für Erwachsene anbieten, auch wenn sich dadurch frühere Gastfamilien in ihren Pesönlichkeitsrechten verletzt fühlen.
Im verhandelten Fall hatte eine Familie vor dem Landgericht Hannover geklagt, weil sie 2011 einen Urlaub in einem Hotel auf Mallorca verbracht hatte, das sie auch im nächsten Jahr besuchen wollten.
Doch nach einem Besitzerwechsel schloss das Hotel nun Kinder unter 16 Jahren aus, und gab dies auch klar und deutlich im Katalog von Schauinsland an. Die Familie buchte trotzdem und wurde mit ihren Kindern nicht akzeptiert. Das empfand der Vater als eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte – doch das Gericht konnte sich dem nicht anschließen. Eine detaillierte Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.
Adults only-Hotels liegen immer mehr im Trend, und werden in immer stärkerem Maße von Reiseveranstaltern angeboten, da die Nachfrage nach Hotels ohne Kinderlärm durch Singles und kinderlose Familien ansteigt.
Man könnte sich vorstellen, dass ein Hotel, das Gäste ohne Kinder ausschließt, mit einer solchen Maßnahme bei Urlauberfamilien großen Erfolg haben könnte. Dann gäbe es auch „family only“-Hotels…
Quelle: touexpi