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Autor Thema: Flugzeiten  (Gelesen 5772 mal)

33 Antworten am Flugzeiten
am: 12. Februar 2013, 17:44:45

Antwort #1
am: 13. Februar 2013, 09:00:12

Offline melitta

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ach, wäre das schön, wenns so funktionieren würde  :coolman:
diese Flugverschiebereien sind für mich oft das Ärgerlichste überhaupt  >:(

Voriges Jahr bei meiner selbst geplanten Lykien-Rundreise buchte ich extra einen NUR-FLUG am Vormittag, damit wir am Nachmittag auf der Strecke zum Hotel noch einen für uns wichtigen Besichtigungspunkt unterbringen konnten, und dann hat man diesen Flug auf den Abend verlegt, und wir waren erst um Mitternacht im Hotel O H N E diesen Besichtigungspunkt machen zu können  :wut:

Melitta

Antwort #2
am: 13. Februar 2013, 19:06:18

Offline Arkadas

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Wenn ich so in meiner Erinnerung krame, habe ich erst einmal eine Flugzeitänderung gehabt und bin ansonsten  (wenn man von einem Urlaubsabbruch mal absieht) immer mit dem ursprünglich angegebenen Flug auch heim geflogen.

Antwort #3
am: 13. Februar 2013, 19:19:18

Offline malbun

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Bei mir ist es schon oft vorgekommen, dass die Flugzeiten geändert wurden. Bei meinen letzten Urlaub im November wurde der Rückflug sogar auf einen anderen Flughafen gelegt. Dort konnte ich die Reise aber kostenfrei stornieren, was ich auch getan habe. Dank Melanie habe ich dann noch ein gutes Angebot für das Alhambra bekommen.

Antwort #4
am: 13. Februar 2013, 19:25:43

Offline melitta

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ich hab früher oft sogar teurere Angebote bei z.B. TUI gebucht, nur weil die für mich gute Flugzeiten angeboten hatten. Aber jedes Mal wurden dann die Flüge in eine Richtung verschoben, die mir total zuwider war  >:(
Auch vergangen Herbst bei meinem Städteflug nach Berlin musste ich mich wieder recht ärgern: Hinflug wäre gewesen vormittags so gegen 10 Uhr, und zurück dann gegen 17 Uhr......*ppfff* und was war?  >:( hin erst am Nachmittag, und zurück dann morgens  :motz: da verliert man bei einem kurzen Städtetrip verdammt viel wertvolle Zeit  :hieb:

Antwort #5
am: 13. Februar 2013, 20:57:34

Flora_59

  • Gast
Ich war bis jetzt auch nur einmal von einer Flugänderung betroffen. Das hatte aber einen triftigen Grund: Schneesturm.


Wenn man sehr früh bucht, können (falls das Urteil rechtskräftig wird) sicher keine Flugzeiten genannt werden, denn so früh stehen die Flugpläne doch noch gar nicht fest.  Ausserdem werden. In den Katalogen stehen auch keine Flugzeiten.

Da fällt mir noch ein Punkt ein: Flüge werden doch zusammengelegt, wenn z.B. 2 Flieger nur halbvoll wären. Bestände nun ein Rechtsanspruch auf die Einhaltung der Flugzeiten, dann müssten sie ja auch halbvoll fliegen. Also wird es teurer. Gibt sicher noch mehr Gründe, warum flexibel mit den Flugzeiten umgegangen wird, aber ich kenne mich im Flugbetrieb nicht aus.

Könnte auch nach hinten losgehen für den Verbraucher: es wird teurer oder es werden gar keine Flugzeiten mehr genannt, nur noch der Tag.

Antwort #6
am: 13. Februar 2013, 22:46:14

Offline TC Melanie

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ich glaube nicht dass dieses urteil bestand haben wird, da es für die airlines die eh alle am rande kratzen völliger irrsinn wäre und nur noch unwirtschaftlich.
die veranstalter können doch eh nix für die änderungen.
sollte dies sich so weiss gott durchsetzen, wird es entweder teuer um die geschichte von vornherein abzusichern für den worst case, oder die flugzeiten gibts dann halt erst bei ticketausgabe!
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #7
am: 13. Februar 2013, 23:21:00

Offline TC Melanie

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    • Fly away Die Reiseagentur - Traumland Türkei vom Profi!
nimmt sich nix, denn wer will das denn beweisen, dass es so ist?
es gibt auch airlines wo man meinen könnt sie ködert mit schönen zeiten um sie dann einfach zu ändern wenn die kiste voll ist und andernorts wird die maschine noch zu guten zeiten angeboten...die sache ist arg vertrackt und undurchsichtig oft! so einfach ist das alles nicht.
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Antwort #8
am: 13. Februar 2013, 23:30:44

Offline TC Melanie

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    • Fly away Die Reiseagentur - Traumland Türkei vom Profi!
ich weiss schon worum es geht! und natürlich kannst du dies und jenes nachweisen, aber nie wie es zu geht  ;)
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #9
am: 14. Februar 2013, 05:47:39

Flora_59

  • Gast
Meines Wissens kaufen die Reiseveranstalter doch Kontingente in den jeweiligen Flügen ein. Wenn nun das eine Kontingent nicht ausgeschöpft wurde, ist es doch logisch, das da mal einfach "umgestapelt" wird.

Was sind denn "schöne" Flugzeiten? Das ist doch individuell sehr verschieden.

Ich kann auch nicht erkennen, dass die Veranstalter damit "werben". Die Flugzeiten erfährt man doch erst, wenn man im I-Net ein Reiseangebot genauer unter der Lupe nimmt oder wenn man nach Katalog bucht (dort sind keine Flugzeiten angegeben) im Reisebüro. Von Werbung kann also keine Rede sein. Es ist lediglich eine unverbindliche Angabe.

Antwort #10
am: 14. Februar 2013, 10:11:05

DeJe

  • Gast
So sehe ich das auch Harabeli, es steht ja eindeutig im Urteil, dass Klauseln über "vorläufige Flugzeiten" und "unverbidlich" ungültig sind.

Antwort #11
am: 14. Februar 2013, 18:55:38

Flora_59

  • Gast
Allerdings hat das Oberlandesgericht Celle Revision zugelassen. So sicher scheinen sie sich da wohl nicht zu sein.
Und so lange der Bundesgerichtshof das nicht entschieden hat, gilt weiterhin die Unverbindlichkeit der Flugzeiten.

Hier die Meldung von TUI dazu: http://www.tui-deutschland.de/td/de/pressemedien/pressemeldungen/2013/02_februar/13_urteil_flugzeiten.html

Antwort #12
am: 15. Februar 2013, 00:04:22

DeJe

  • Gast
Ziemlich falsch was du da tippst Flora, ob Revision zugelassen wird oder nicht, hat rein gar nichts damit zu tun ob sich das gericht "sicher ist oder nicht"  Würde sich ja sonst selbst ein ziemliches Armutszeugnis ausstellen. Sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. wenn es unterschiedliche Urteile zum Sachverhalt gibt, oder wenn der Streitwert sehr hoch ist oder wenn das Urteil von großer Bedeutung für weitreichende bereiche ist (was hier zweifellos der Fall ist)
Und natürlich wird das Urteil nur ausgesetzt wenn in Revision gegangen wird, bisher wurde nur die Absicht geäußert. Sollte nach Ablauf der Fristen kein Widerspruch eingelegt worden sein, tritt das Urteil natürlich sofort in Kraft.

Antwort #13
am: 15. Februar 2013, 07:09:57

Flora_59

  • Gast
Das war nur eine Vermutung (erkennbar am Wörtchen "wohl").

TUI will in Revision gehen. Ich glaube nicht, dass die so schnell klein beigeben.

Sollte es dabei bleiben, steht die Frage im Raum, wie sie verbindliche Flugzeiten angeben wollen, wenn noch kein Flugplan feststeht (betrifft die Frühbucher). Das ist doch schlicht nicht möglich.  Daher halte ich es für am wahrscheinlichsten, dass man die Flugzeiten dann erst mit Übergabe der Reisepapiere erfährt.

Wie das dann funktionieren soll, wenn die Fluggesellschaft aus - was weiss ich für Gründen - die Flugzeiten ändert, weiss ich auch nicht. Dafür kann man doch nicht den Veranstalter haftbar machen. Muss dann der Reiseveranstalter die Fluggesellschaft verklagen? Fragen über Fragen...




Antwort #14
am: 15. Februar 2013, 10:26:40

DeJe

  • Gast
Flora, das ist dann eine Frage der Vertragsgestaltung, auch zwischen Veranstalter und Airlines gibt es solche. Und eventuell können die Airlines ja dann auch ihre Flugzeiten früher festlegen.