Bietet eine Fluggesellschaft wegen eines vertagten Abflugs eine Hotelübernachtung an, muss das nicht zwangsläufig ein Fünfsternehaus sein. Auch nicht, wenn ein Luxusurlaub in Dubai gebucht war.
Kann ein Flug erst am Tag nach dem geplanten Termin stattfinden, muss die Airline den Passagieren eine Unterkunft stellen. Es muss jedoch kein Fünfsternehotel sein – auch nicht, wenn diese Kategorie am Urlaubsort gebucht war.
Eine einfache und zweckmäßige Unterkunft reicht, entschied das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 30 C 1275/12 [71]). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.
