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Autor Thema: Urteil im Sensimar-Prozess wegen Kinderlärm rechtskräftig  (Gelesen 2249 mal)

8 Antworten am Urteil im Sensimar-Prozess wegen Kinderlärm rechtskräftig
am: 22. November 2013, 10:03:26

Offline TC Melanie

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Die Entscheidung des Amtsgerichts Hannover vom 11.7.2013 wegen Minderung einer Pauschalreise ist nach Rücknahme der Berufung rechtskräftig.

Der Kläger begehrte die Zahlung von 1888,80€ von einem hannoverschen Reiseveranstalter, da sein Urlaub mangelbehaftet gewesen sei. Der Kläger hatte bei der Beklagten in der Zeit vom 2. bis zum 16.8.2012 für sich und seine Begleitung eine Pauschalreise nach Rhodos für 2906,00€ gebucht.

Es wurde ein Konzepthotel der Kategorie "Sensimar" ausgewählt, das sich "an deutschsprachige Paare mittleren Alters, die entweder keine Kinder haben oder deren Kinder bereits aus dem Haus sind". Laut Katalog steht "der Wunsch nach Ruhe im Vordergrund, das Unterhaltungsprogramm ist dezent".

Der Kläger behauptete, in dem Hotel seien nahezu ausnahmslos italienische Großfamilien untergebracht gewesen, wodurch ständiges Kindergeschrei und laute Unterhaltungen die Erholung gestört hätten. Der Kläger begehrte die Rückerstattung von 80% des Reisepreises.

Das Amtsgericht Hannover hatte die Klage abgewiesen, da ein Anspruch unabhängig von der Frage, "ab welcher Intensität Geräuschemissionen von Kindern und Familien mit kleinen Kindern in einer auf Ruhe und dezentes Unterhaltungsprogramm ausgelegten Reiseanlage überhaupt einen Mangel begründen können", etwaige Ansprüche durch Erfüllung erloschen seien.

Die Beklagte hatte vorprozessual 576€ gezahlt, selbst bei Unterstellung eines Mangels bestünde auf jeden Fall kein weitergehender Schadensersatzanspruch. (Az: 403 C 308/13)

Quelle: tourexpi

das ist schon heftig! für was buche ich dann so eine anlage???
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #1
am: 22. November 2013, 11:00:10

Offline TC Melanie

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das denke ich auch, dass da nix aber auch gar nix geprüft wurde und die 576€ sind absolut lächerlich! die missachten ihre eigenen konzeptionen, die sie eigens entworfen haben!!!! allerdings wundert mich bei dem verein gar nix mehr.
ich buch sie ja nicht mehr oft, wenn wirklich nur noch, wenns nicht anders geht und die paar buchungen......peng! alles sch....., deine elli  :titanic:

ich finde es für die kunden an sich nur bitter. nun nicht mal unbedingt wegen der abgewiesenen klage. sicher ist das ärgerlich, aber es ist NUR geld.
schlimmer finde ich den versauten urlaub mit kostbarer lebenszeit, die einen keiner mehr zurückbringt!
auf was soll man sich denn als verbraucher noch stützen können, wenn man ein haus mit solch vorgaben und konzeptionen bucht und genau das gegenteil von dem bekommt, was man eigentlich eigens so für sich auserwählt hat???
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Antwort #2
am: 22. November 2013, 14:07:22

Offline melitta

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auf was soll man sich denn als verbraucher noch stützen können, wenn man ein haus mit solch vorgaben und konzeptionen bucht und genau das gegenteil von dem bekommt, was man eigentlich eigens so für sich auserwählt hat???

genau das war auch meine erste Meinung. Wenn mir das passieren würde hätte ich wohl auch soooooooooooooooo einen Hals :wut:

Antwort #3
am: 22. November 2013, 19:23:19

Offline Basti

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Hallo,
Verwandte waren zweimal im Sensimar und voll zufrieden!
Die sind eher kritisch unterwegs hatten aber keinerlei Grund zur Unzufriedenheit. Im Gegenteil!
Na ja Glück gehabt oder ist das Hotel vielleicht doch OK ?
Gruß Basti

Antwort #4
am: 22. November 2013, 20:53:49

Offline TC Melanie

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Zitat
Es wurde ein Konzepthotel der Kategorie "Sensimar" ausgewählt, das sich "an deutschsprachige Paare mittleren Alters, die entweder keine Kinder haben oder deren Kinder bereits aus dem Haus sind".

Vielleicht hatten die Kläger Glück, dass sich das Gericht mit dem Sachverhalt nicht beschäftigen wollte. Die offene Diskriminierung von nicht deutschsprachigen Kunden dürfte wohl kaum ein schutzwürdiges Interesse sein, sondern im Gegenteil sittenwidrig. Ich würde jedem nicht nicht deutschsprachigen Kunden (z.B. in Deutschland lebende Türkeistämmige), deren Buchung abgelehnt würde, raten, den Veranstalter wegen Diskriminierung zu verklagen.

Diese Klausel ist auf demselben Niveau wie das Ablehnen von Schwarzhaarigen an der Diskothekentür.


nun, es wird dem geneigten interessenten im katalog natürlich schon suggeriert, dass es sich bei den sensimar um den alleinigen und exklusiven tuivertrieb handelt. sämtliche sensimar häuser werden allerdings weltweit auf sämtlichen buchungsportalen angeboten!

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Antwort #5
am: 23. November 2013, 09:49:52

Offline melitta

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also, ich dachte eigentlich auch immer, dass SENSIMAR eben eine Marke ist, die mit besonders ruhigen Hotels für Erwachsene wirbt.
Ich kann mich doch nicht mit "Scheinvorgaben" auf dem Markt abheben wollen, auf diese Art und Weise bestimmte zahlungskräftige Leute locken, und dann bin ich im Endeffekt genau dieselbe laute "Mischbunze" wie alle anderen auch.
Meiner Meinung nach ist dies "reines Hinterslichtführen von Kunden"  :motz:

Antwort #6
am: 23. November 2013, 10:43:17

Offline TC Melanie

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Zitat
ich dachte eigentlich auch immer, dass SENSIMAR eben eine Marke ist, die mit besonders ruhigen Hotels für Erwachsene wirbt.
mit betonung auf eigentlich!  ;D

ob nu ruhiges haus oder nur für deutsche.......vieles ist heute doch nur noch suggestion. alleine die tatsache dass die tui weltweit ihre finger im vertrieb im spiel hat und viele kanäle nutzt...... nur der hinweis auf adult only auf diversen buchungsportalen macht noch lange kein ruhiges hotel aus und entspricht  nicht unbedingt der wohlfeinen deutschen beschreibung des hauses  :)
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Antwort #7
am: 23. November 2013, 10:52:50

Offline melitta

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also doch eine Täuschung popentieller Kunden  >:(

Antwort #8
am: 23. November 2013, 11:24:55

Offline TC Melanie

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nein keine täuschung in dem sinne! in den beschreibungen ist mit keinem wort erwähnt dass es das haus exklusiv an dt. gäste vermittelt wird. als ruhig wird es beschrieben ja.
aber in anbetracht der internationalen vermarktung und den grundverschiedenen mentalitäten der zu beherbergenden gäste kann es dann natürlich zu diversen diskrepanzen kommen.
was dem deutschen ruhe und frieden ist, ist dem italiener vielleicht friedhofstille und er meint er müsste ein bisschen für abwechslung sorgen.....oder der ivan macht es sich genüsslich an der bar mit entsprechend folgenden ausfällen, was dem deutschen dann auch wieder nicht in sein ruhekonzept was als edel und luxus beschrieben wird, passt- im dt. katalog!

das problem liegt auch an der autosuggestion selbst. der dt. kunde denkt sensimar=tui, tui= deutsch, ergo stimmt das alles so wie beschrieben, bzw. muss so stimmen!
dass die tui weltweit firmiert und die eigenen franchisekonzepte natürlich auch über diese laufen lässt.....logisch! und scheinbar scheint das mittlerweile nicht zu reichen, da inzwischen auch andere veranstalter und diverse hotelbuchungsplattformen auf den vertriebszug aufgestiegen sind.
allerdings woher soll der geneigte interessent das wissen, wenn er sich nicht eingehend mit der thematik beschäftigt. im grunde will er ja nur seinen urlaub buchen und eine schöne zeit haben!
ergo auf was soll er sich denn dann stützen?
die verärgerung ist natürlich verständlich, ich finde es sollte zumindest der hinweis auf ein internationales haus gegeben sein, damit man dieser suggestion zum publikum entkommt!

und zu den anwesenden kindern und der ital. grossfamilie.....tja! das ist nun wieder ne andere geschichte!
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