gabi, bülent holt sich seine infos nur noch direkt im innenministerium in ankara, weil diese ganzen schlauen seiten nämlich alle was anderes erzählen, und lässt sich das, was uns betrifft immer gleich faxen!
inzwischen hat er sich eigens ein buch für die ganzen gesetze angelegt, die für uns von belang sind. und das ist durch die verschiedenen SB´s nicht einfach.
er ist ja immer noch nur deutscher und das verfahren in der schwebe!
natürlich darfst du auch ein auto in türkei kaufen als ausländer, keine frage!
aber du hättest deinen, egal wie alt er ist auch einführen können, ohne diese horrenden einfuhrsteuern zahlen zu müssen.
deposit + umschreibegebühr für die Misafir nummer, geht alles! nur diese autos, die die m-nummer haben, dürfen nicht verkauft werden, bzw. nur an andere ausländer, die dürfen immer nur dann mit m-nummer fahren!
alle anderen die offziell eingeführt und versteuert wurden - was man als ausländer natürlich auch machen KANN - kannst du an jedermann und jederfrau, gleich welcher nationalität verkaufen, die laufen dann auch unter der normalen ortskennung von tr ohne m! muss man aber nicht, wenns auch einfacher geht.
aktuell dürfte er als dt. SB mit mavikart auch jeden wagen mitnehmen, da er durch die mavikart nicht den vollen status eines tr. SB´s hat, er wird in diesen fällen auch als ausländer/deutscher gehändelt. hier gilt die regelung, wagen egal wie alt, - deposit + umschreibegebühr. dafür gibts die m-nummer.
sollte er, so gott will bzw. das bundesverwaltungsamt es genehmigt, die tr. SB wieder annehmen können, gilt dann für ihn die 4 jahres regelung und er muss den einzuführenden wagen anmelden und verzollen. hier allerdings als tr. SB/rückkehrer auch weniger hoch als ein ausländer, der dies so möchte dass er eine ortskennung und keine m nummer bekommt.