Bei Flügen nach Deutschland gilt in der Regel deutsches Recht
Fluggäste mit Wohnsitz in Deutschland, die zu einem deutschen Flughafen fliegen, können sich auch auf deutsches Recht berufen. Das kann wichtig sein, wenn es um Verjährungsfristen geht. .... entschied das Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 337/13).
In dem Fall ging es um einen Flug einer irischen Airline von Girona nach Bremen welcher mit 8 Stunden Verspätung abhob.
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