Nach den zahlreichen Flugausfällen bei Air Berlin und TUI Fly können sich betroffene Kunden kaum Hoffnung auf Schadenersatz machen. Aufgrund der besonderen Situation haben sie lediglich Anspruch auf den Ticket-Preis.
Pauschalreisende erhalten den gesamten Reisepreis zurück, sollte der Veranstalter den Reisevertrag vor Antritt der Reise gekündigt haben. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Reisemangel vor, berichtet der Kemptener Reiserechtsexperte Ernst Führich. Neben der „Reisepreisminderung“ müssen dann auch Mehrkosten übernommen werden.
Im Fall der Vertragskündigung gibt es kaum eine Chance auf zusätzliche Entschädigungen. Denn die Veranstalter haben nach Einschätzung von Führich den Pauschalflugreisevertrag wegen höherer Gewalt nach Paragraph 651j BGB
zu Recht gekündigt.Quellena toll da kommt doch Freude auf >:(