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Autor Thema: An einer Liege die Fingerkuppe verloren - Kein Reisemangel  (Gelesen 2277 mal)

1 Antworten am An einer Liege die Fingerkuppe verloren - Kein Reisemangel
am: 25. April 2015, 10:03:44

Offline Carlos

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Schneidet sich ein Urlauber an einem Liegestuhl die Fingerkuppe ab liegt kein Reisemangel vor.

Das Gericht wies die Klage ab (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014 - I-21 U 67/14). Der Reiseveranstalter hätte zwar für Sicherheit am Urlaubsort sorgen müssen. Allerdings gelte dies nur für Einrichtungen deren Defekte große Sicherheitsrisiken bergen wie z.B. Treppen, Aufzüge oder Geländer. "Normales Mobiliar" welches nicht als gefährlich angesehen wird bedarf angeblich keiner besonderen Prüfung.
Es sei dem Reiseveransstalter nicht zuzumuten die Liege (oder eigentlich alle Liegen) in jeder erdenklichen Position auf Mängel zu prüfen um einen Defekt zu erkennen.

Was war passiert?
Ein Mann, welcher seinen Urlaub + Hotelaufenthalt über einen Reiseveranstalter gebucht hatte schnitt sich im Hotel an der Liege die Fingerkuppe ab. Angeblich klappte das defekte Kopfteil seiner Liege nach hinten weg. Unglücklicherweise war sein Finger dazwischen, die Fingerkuppe wurde abgetrennt.

Quelle: u.a. tourexpi

 


Antwort #1
am: 25. April 2015, 10:25:24

Offline TC Melanie

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oh gott, das ist ja genauso schlimm wie der finger in der brotschneidmaschine  heidernei
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!