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Autor Thema: Fluggastrechte müssen erhalten bleiben  (Gelesen 6148 mal)

0 Antworten am Fluggastrechte müssen erhalten bleiben
am: 10. Juni 2015, 08:37:21

Offline TC Melanie

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Zahlungen, die Flugreisenden heute bei Verspätungen oder Annullierungen zustehen, gehören vielleicht bald der Vergangenheit an.

Der Grund: Am 11. Juni 2015 stehen im Verkehrsministerrat die Fluggastrechte auf der Tagesordnung. Wenn die Neuregelung verabschiedet wird, verlieren die Verbraucher einen Großteil der heute bestehenden Ansprüche. Deutschlands Stimme kann helfen, dies zu verhindern.

Darum geht es: Bisher müssen Airlines ab einer dreistündigen Verspätung Ausgleich leisten. Die Neuregelung sieht vor, dass erst ab fünf, neun oder zwölf Stunden gezahlt werden muss – je nach Länge der Flugstrecke. Bei „unerwarteten Flugsicherheitsmängeln“ können sich die Fluggesellschaften sogar komplett von ihrer Zahlungspflicht befreien. Betroffen ist die Mehrzahl der technischen Defekte, die derzeit für die Airlines nicht als Entlastungsgrund gelten.

Beim Treffen am 11. Juni klärt der Rat, wie er sich im entscheidenden Trilog im Herbst positionieren wird – und hier zählt die Stimme Deutschlands. Der ADAC appelliert daher dringend an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für die Beibehaltung des bestehenden Verbraucherschutzniveaus einzusetzen – so wie es im Koalitionsvertrag versprochen wurde.

Quelle: tourexpi
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!


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