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Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: e-ikamet  (Gelesen 19961 mal)

44 Antworten am e-ikamet
am: 13. Dezember 2015, 13:03:51

Offline TC Melanie

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auf der seite von e-ikmat ist nun für deutsche vieles sehr verständlich erklärt  :applause:


http://www.e-ikamet.com/de
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #1
am: 13. Dezember 2015, 20:42:45

Offline Reyhan

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Na ja !

Hilft mir nicht viel weiter zumal von den bekannten Einschränkungen keine Rede ist was zu erheblichen Konsequenzen führen kann .

Zitat
Ausländer, die im Ausland geheiratet haben
Ausländer, die im Ausland geheiratet haben, müssen bei der türkischen Vertretung im Ausland einen Antrag stellen und die Eheschließung melden. Die Vertretung wird die Eheschließung dem Standesamt in der türkei mitteilen und dafür sorgen, dass der Ausländer in der Türkei registriert wird. Paare, die sich in diesem Zustand befinden, können während dem Termin für die Aufenthaltserlaubnis mit dem Dokument, das sie von der Vertretung im Ausland erhalten werden, einen Antrag stellen. Während dem Antrag können zusätzliche Informationen oder Unterlagen verlangt werden. Daher sollten Sie vor Terminvereinbarung nach den erforderlichen Unterlagen fragen!

Aber für den einen oder anderen möglicherweise hilfreich für die ersten Schritte

Reyhan

Antwort #2
am: 13. Dezember 2015, 20:56:02

Offline TC Melanie

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Zitat
von den bekannten Einschränkungen keine Rede ist was zu erheblichen Konsequenzen
was meinst du genau?
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #3
am: 13. Dezember 2015, 23:59:15

Offline TC Melanie

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meinst du wegen der max. 180tage ausser landes?
geh doch einfach mal zu deinem zuständigen konsulat und lass dich beraten wie man das am besten machen kann. die ehe wird ja sicher in türkei registriert sein, evtl. gibts da noch andere varianten. vor ort ist immer schwieriger.
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #4
am: 16. Dezember 2015, 19:38:36

Offline Reyhan

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Zitat
meinst du wegen der max. 180tage ausser landes?
geh doch einfach mal zu deinem zuständigen konsulat und lass dich beraten wie man das am besten machen kann.

Ja, genau darum gehts !

Türkisches Konsulat in Deutschland ? Traue ich nicht über den Weg. Alle bisherigen Themen bzw die Antworten waren für die Tonne.Die Regel gilt und zieht auch. So jedenfalls die Berichte von Betroffenen.

Ist ganz einfach für mich : Thema durch. So lange jedenfalls bis ich die gleichen Rechte bekomme wie mein Mann in DE.

Reyhan

PS Ansonsten interessiert mich dieses Thema hier viel mehr :  http://dasprojektoerchen.blogspot.de  Aber das nur am Rande

Antwort #5
am: 16. Dezember 2015, 21:02:22

Offline TC Melanie

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Zitat
Türkisches Konsulat in Deutschland ? Traue ich nicht über den Weg.
;D warum? haste angst, dass du "getürkt" wirst ohne dein wissen??? so schnell geht das heute auch nicht mehr. die türken haben ähnliche standarts zur einbürgerung fremder nationalitäten wie das bei der einbürgerung in deutschland ist. selbst wenn du vor 199? geheiratet hast. so einfach können die dich nicht einbürgern, wie das schnell bei ausgebürgerten türken geht.
ich finde es kommt immer drauf an, wen man am konsulat erwischt. wir hatten schon wirklich sehr gute leute, dann wiederrum welche die von nix ne ahnung hatten. wo wir die post selbst mitgenommen und aufgegeben haben, in der befürchtung die wären sogar zu blöd die sachen loszuschicken. kommt immer auf den einzelnen an!
fragen kostet nix! wir haben die letzten jahre viel übers konsulat gemacht, weils für uns einfacher war als vor ort, vor ort haben sie mitunter noch weniger ahnung. mit dem e-devlet ist vieles vereinfacht worden, wir haben ja doch auch immer 150km bis nach NUE. oder aber eben man wendet sich gleich ans innenministerium in ankara!

Zitat
Ist ganz einfach für mich : Thema durch. So lange jedenfalls bis ich die gleichen Rechte bekomme wie mein Mann in DE.
die wirst du so, mit den visamöglichkeiten die es in deinem fall gibt, nie bekommen.
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #6
am: 16. Dezember 2015, 21:28:55

Offline Willi

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Ich habe schlechte Erfahrungen mit den türkischen Konsulaten gehabt. In Karlsruhe, innerhalb eines Gespräches 2 verschiedene Auskünfte.

Mainz war nicht in der Lage, mir eine Auskunft zu geben. Nach längeren hin und her, verwies man mich an die Botschaft in Berlin.

Jetzt bin ich mal gespannt, wie es mit dem Ikamet hier in der Türkei läuft. Der Antrag ist gestellt....
Nur wer dokumentiert, kann seine Erinnerungen beweisen...

Antwort #7
am: 16. Dezember 2015, 21:56:11

Offline TC Melanie

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ja, das kommt vor. in münchen muss es völlig problemlos sein.
unsere dame in NUE, bei der wir wenn nur irgendmöglich immer waren, ist nun leider in FRA und da "dürfen" ja vom einzugsgebiet leider nicht hin. die frau war gold wert, wir waren sogar schon zusammen im keller im archiv um unterlagen von uns zu suchen, weil sie nirgends im pc mehr auffindbar waren, die hat alles für einen gemacht und die wusste auch was sie tut. seitdem sie weg ist, isses mal so mal so....wen man eben gerade erwischt  :-\
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Antwort #8
am: 17. Dezember 2015, 10:26:48

Offline Reyhan

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Zitat
Ist ganz einfach für mich : Thema durch. So lange jedenfalls bis ich die gleichen Rechte bekomme wie mein Mann in DE.
die wirst du so, mit den visamöglichkeiten die es in deinem fall gibt, nie bekommen.

Mir geht es um den Aufenthaltsstatus und nicht um Wählen o.ä.

Mein Mann kann aufgrund der Tatsache, dass 1. deutsch verheiratet und 2. länger als 15 Jahre in DE so lange aus DE verschwinden wie er möchte. Seine Niederlassungserlaubnis erlischt nicht.

Und ich soll mir von den Türken sagen lassen wie lange ich weg bleiben darf oder vor Ort bleiben muss ?

Ohne mich.

Reyhan


Antwort #9
am: 17. Dezember 2015, 10:51:53

Offline TC Melanie

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es hat nicht was mit wählen zu tun, das darf dein mann ja auch nicht. aber zum beispiel die arbeitserlaubnis kriegste so auch nicht.

inwieweit man sich von den türken was sagen lassen soll der muss, - so sind nun mal die gesetze. nach 8 jahren hat man auch in türkei unbefristet.
um dem allem zu entgehen, bleibt an sich nur die doppelte SB!
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Antwort #10
am: 18. Dezember 2015, 16:31:49

Offline Reyhan

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Zitat
das darf dein mann ja auch nicht.

Aber natürlich darf mein Mann wählen ! Er ist türkischer Staatsbürger mit kurdischen Wurzeln

Zitat
nwieweit man sich von den türken was sagen lassen soll der muss, - so sind nun mal die gesetze. nach 8 jahren hat man auch in türkei unbefristet.
um dem allem zu entgehen, bleibt an sich nur die doppelte SB!

Nochmal : die NE meines Mannes erlischt nicht mehr, weil 1. deutsch verheiratet und 2. länger als 16 Jahre in DE.

Ich soll aber 8 Jahren warten .. Werde ich nicht, sondern ziehe meine Konsequenzen und fahre , wenn überhaupt noch, nur die mir erlaubten 90 Tage.

Reyhan

Antwort #11
am: 18. Dezember 2015, 16:33:54

Offline TC Melanie

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Zitat
Aber natürlich darf mein Mann wählen ! Er ist türkischer Staatsbürger mit kurdischen Wurzeln
sorry, da haben wir scheinbar aneinander vorbeigeredet. ich meinte damit, dass er das in D nicht darf.

Zitat
Ich soll aber 8 Jahren warten .. Werde ich nicht, sondern ziehe meine Konsequenzen und fahre , wenn überhaupt noch, nur die mir erlaubten 90 Tage.
naja, das war im umgekehrten fall bei deinem oder genauso auch bei meinem mann doch auch nicht anders bis zur niederlassungserlaubnis oder einbürgerung. die durften damals auch nicht länger wie 180 tage ausser landes um den aufenthaltsstatus nicht zu verlieren. die türkischen gesetze hierzu sind nun einfach angeglichen worden.
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Antwort #12
am: 19. Dezember 2015, 19:28:20

Offline Reyhan

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Ich stelle jetzt mal den Text zum besseren Verständnis ein :


Zitat
Unbefristete Aufenthaltstitel erlöschen bei einem längeren Auslandsaufenthalt wie folgt:

eine Niederlassungserlaubnis (bis zum 31.12.2004 ausgestellt als unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung) nach mindestens sechs Monaten ununterbrochener Abwesenheit vom Bundesgebiet,

eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG bei einem Aufenthalt von mindestens zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb der Europäischen Union (oder in Dänemark, Großbritannien und Irland) oder bei einem durchgehenden Aufenthalt von mindestens sechs Jahren in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (außer in Dänemark, Großbritannien und Irland).

Diese Erlöschensfristen gelten für diejenigen Inhaber von unbefristeten Aufenthaltstiteln nicht, die

entweder in ehelicher Lebensgemeinschaft mit einem bzw. einer deutschen Staatsangehörigen leben oder
sich seit mindestens 15 Jahren im Bundesgebiet aufgehalten haben und deren Lebensunterhalt gesichert ist sowie für deren Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel



Für eine reibungslose Wiedereinreise wird in diesen Fällen auf Antrag vor oder nach der Ausreise eine Bescheinigung ausgestellt, die zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG dient.


Reyhan

Antwort #13
am: 19. Dezember 2015, 19:43:40

Offline TC Melanie

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ich weiss reyhan. mein mann ist hier geboren und aufgewachsen und er hat wegen dem 18 monate militär seinen status hier verloren, ich kenne die dramen in und auswendig!
heute mit ner niederlassungserlaubnis nach 16 jahren erlischt nix mehr, wenn man sich dies und jenes bescheinigen lässt, weiss ich alles.
trifft uns aber nicht da er ja eingebürgert ist, wir kämpfen bei ihm um die doppelte SB, die man ihn als eingebürgerter deutscher so nicht genehmigen will.
ich habe mich schon immer drüber aufgeregt, dass er sich hat einbürgern lassen, aber die letzten monate noch viel mehr. für was dieser zirkus damals?  man wird dennoch als mensch 2. klasse behandelt.

allerdings ist es bis zur unbefristeten AE oder niederlassungserlaubnis in D für die ausländer, selbst wenn D-verheiratet auch ein langer weg und wird nicht so ohne weiteres gewährt und immer wieder wird man gegengecheckt. so ohne läuft das in D ja nu auch nicht ab! bei uns in bayern zumindest nicht.

türkei hat sich diesen grundlagen nun eben angeschlossen. warum soll es für andere in türkei einfacher sein, wie für ausländer in deutschland? hat türkei nicht das recht seine ausländergesetzen entsprechend zu gestalten?

dein mann ist doch kein d-eingebürgerter mit mavikart, sondern immer noch türkischer SB. du kriegst doch nach so langer zeit automatisch den türkischen pass mit sehr wenigen auflagen, auch ohne dort je fest gelebt zu haben- vorrausgesetzt du beantragst dies so und du hast dir zu deiner eigenen sicherheit vorher die beibehaltungsgenehmigung für deine dt. SB geholt. die ist das schwierigere übel an der angelegenheit und kostet natürlich erstmal richtig geld.  aber dann haste ruhe und du hast alle rechte, genauso wie ein türke, oder wie dein mann in D, ausser dass er hier ja nicht wählen darf.
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Antwort #14
am: 20. Dezember 2015, 08:19:12

Offline TC Melanie

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http://www.goc.gov.tr/Main/
ruf doch hier mal an reyhan. ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass die 8 jahre bis zum unbefristet auch für tr. verheiratete gilt  :-\ im normalfall ist man mit solchen verbindungen hier wie da doch grosszügiger und kulanter.
wer weiss was noch kommt, wenn die gewünschte und nun angestrebte visafreiheit für die türken gen europa nun scheitert....-wovon ich ausgehe.
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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