Ab-in-den-Urlaub.de wurde, laut einem Artikel auf ta, abgemahnt. Grund sind die "begehrten" Geldgutscheine im Wert von 50 oder 100€. Diese Gutscheine wurden, wie z.B. auch auf FB zu lesen oder in TV Berichten gezeigt, mehrfach nicht fristgerecht ausbezahlt.
..... Die Wettbewerbshüter fordern, dass Ab-in-den-Urlaub die Werbung mit Gutscheinen einstellt. Oder das Portal darf nicht mehr behaupten, dass das Geld innerhalb von 28 Tagen erstattet wird ....... Die Wettbewerbszentrale hat Unister indes eine Frist bis Anfang März gesetzt, um die Unterlassungserklärung abzugeben. Der Verbraucherschutz rät Kunden, die auf die Rückerstattung warten, das Geld erneut einzufordern und gegebenenfalls auch einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen.
Quelle: ta clickmeEin Bericht zu diesem Thema heute im „Markt“-Magazin des NDR um 20.15 Uhr
Laut einem Statement geht Unister Travel angeblich davon aus, dass die Abmahnung zurückzuweisen sei ....